(Bewilligungszeitraum 12. September 2023 bis 09. September 2024)
Angesichts der herausragenden Bedeutung der Schwimmfähigkeit von Kindern für deren gesundes Aufwachsen hat der Ministerrat in seiner Sitzung am 13. Juni 2023 beschlossen, das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ für Kurse zum Erwerb des „Seepferdchens“ fortzuführen.
Zu Beginn des Schul- und Kindergartenjahres 2023/2024 erhalten daher alle Erstklässlerinnen und Erstklässler sowie alle Vorschulkinder einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“. Die Gutscheine, die in einem Flyer integriert sind, werden in den jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. Grund-/ Förderschulen zu Beginn des Kindergarten-/Schuljahres 2023/24 an die zuwendungsberechtigten Vorschulkinder bzw. Erstklässler/-innen ausgegeben.
Vorschulkinder im Sinne des Schwimmförderprogramms „Mach mit – Tauch auf!“ sind dabei die Kinder, die sich im letzten Jahr vor der Einschulung befinden. Für das Schwimmförderprogramm im Kindergartenjahr 2023/24 sind dies regelmäßig die Kinder, deren Schulpflicht auf das Schuljahr 2024/2025 verschoben wurde oder die bis zum 30. September 2024 sechs Jahre alt werden.
Um den Anteil an Nicht-Schwimmern bei Schuleintritt nachhaltig und signifikant zu verringern, wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ zudem ab 2024/2025 verstetigt. Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 sollen dementsprechend alle Vorschulkinder jährlich zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“ erhalten.
Allgemeine Informationen zum Ablauf des Förderprogramms sind auf der Internetseite des Bayer. Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) https://www.mach-mit.bayern.de/ einzusehen.
Für weitere Rückfragen wenden Sie sich gerne an die zuständige Ansprechpartnerin im Landratsamt Donau-Ries; Frau Melanie Roth (Kreiskämmerei) telefonisch unter 0906/746095 oder per E-Mail an melanie.roth@lra-donau-ries.de.