Für den Erwerb des Frühschwimmerabzeichens wurde der aktuell bis zum 09.09.2024 laufende Bewilligungszeitraum bis zum 31.12.2024 verlängert! Der Gutschein (2023/2024) ist demnach für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 12.09.2023 und dem 31.12.2024 stattfindet.
NEU: Aktionsjahr 2024/2025:
Der Bewilligungszeitraum für das Aktionsjahr 2024/2025 erstreckt sich vom 25.07.2024 bis zum 31.08.2025.
Um den Anteil an Nichtschwimmern bereits bei Schuleintritt nachhaltig und signifikant zu verringern, wurde die Aktion „Mach mit! – Tauch auf!“ verstetigt. Alle Vorschulkinder des Kindergartenjahres 2024/2025 erhalten noch vor Beginn der diesjährigen Sommerferien durch die Beschäftigten der entsprechenden Einrichtungen einen Gutschein über 50,00 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“. Sofern sich ihr Kind im Aktionsjahr 2024/2025 im letzten Jahr vor der Einschulung befindet, jedoch keine Kindertageseinrichtung besucht, so können Sie gerne über das Antragsformular einen entsprechenden Gutschein bei uns beantragen.
Vorschulkinder im Sinne des Schwimmförderprogramms „Mach mit – Tauch auf!“ sind dabei die Kinder, die sich im letzten Jahr vor der Einschulung befinden. Für das Schwimmförderprogramm im Kindergartenjahr 2024/2025 sind dies regelmäßig die Kinder, deren Schulpflicht auf das Schuljahr 2025/2026 verschoben wurde oder die bis zum 30. September 2025 sechs Jahre alt werden.
Allgemeine Informationen zum Ablauf des Förderprogramms sind auf der Internetseite des Bayer. Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) https://www.mach-mit.bayern.de/ einzusehen.
Für weitere Rückfragen wenden Sie sich gerne an die zuständige Ansprechpartnerin im Landratsamt Donau-Ries; Frau Sabine Erdle (Kreiskämmerei) telefonisch unter 0906/746050 oder per E-Mail an sabine.erdle@lra-donau-ries.de.