Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landkreis Donau-Ries hat das Ziel, seine Internetauftritte im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.donau-ries.de.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 15.10.2024
Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft aktualisiert am: gleiches Datum

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0, die auf der Grundlage von § 12d Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) erlassen wurde.

Die Homepage des Landkreises unter www.donau-ries.de ist teilweise vereinbar mit der BayDiV. Der Webauftritt weist jedoch noch keine vollständige Barrierefreiheit nach den Anforderungen BITV 2.0 als auch die Kriterien der Stufe AA der WCAG 2.1 auf.

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden. Es wird geprüft wie zeitnah, Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung gestellt werden können.
  • PDF-Dokumente und Formulare zum Download: Da dies ein sehr umfangreicher Bereich ist, bitten wir um Verständnis, dass es aufgrund der Vielzahl der Dokumente, der zum Teil kurzfristig erfolgenden Änderung dieser und verschiedener weiterer Umstände, es derzeit nur möglich ist eine geringen Anzahl von Dokumenten barrierefrei zur Verfügung zu stellen.
  • Möglicherweise fehlen auf den Seiten noch wenige Alt-Attribute für Bilder, Bedienelemente und Layout-Grafiken
  • Zu eingebundenen Videos stehen keine (vollständigen) Audiodeskriptionen, Volltext-Alternativen oder Untertitel zur Verfügung. Neue Einbindungen werden jedoch bewusst nach Kriterien der Barrierefreiheit eingebunden.
  • Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind nicht immer ausgezeichnet
  • Es können Fehler in der Inhaltshierarchie oder Überschriftenhierarchie vorliegen

 

Barrierefreie Alternativen
Der Landkreis ist bemüht, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern. Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung:

Falls Sie beispielsweise eine PDF-Datei barrierefrei benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir bemühen uns, Ihnen die Informationen in einer anderen Form zur Verfügung zu stellen.

 

Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als zuständige Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.

Wenden Sie sich in diesem Fall an folgende Adresse:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung