Schwerbehinderung

„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“
Definition nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (§ 2 Abs. 1 SGB IX)

Der Umfang der Einschränkung wird mit dem GdB (Grad der Behinderung)  in Zehnergraden von 20 bis 100 beschrieben. Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) gibt Anhaltspunkte, mit deren Hilfe der GdB festgelegt werden kann.

Nachzulesen auf der Website des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.

 

Wenn für Sie bereits ein Grad der Behinderung festgestellt wurde und Sie einen Schwerbehindertenausweis brauchen (erstmalig oder als Ersatz für einen verlorengegangenen Ausweis o. ä.), können Sie den Ausweis über den folgenden Link beantragen und ein Lichtbild für den Ausweis hochladen.

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