Erlaubnis zur Durchführung von Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund
Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund oder solche, die Auswirkungen auf diesen haben, bedürfen einer Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung. Solche Veranstaltungen sind z. B. Umzüge jeder Art (Fest- und Faschingsumzüge etc.) und Sportveranstaltungen (Rundfahrten, Wanderungen, Laufveranstaltungen etc.). Sind qualifizierte Straßen (Bundes-, Staats- und Kreisstraßen) von der Veranstaltung betroffen, muss durch das Landratsamt Donau-Ries eine entsprechende Erlaubnis erteilt werden.
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