Taxi - Mietwagen - Gebündelter Bedarfsverkehr
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit u. a. Kraftfahrzeugen befördert, benötigt eine Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz.
Voraussetzungen: Fachliche Eignung, Niederlassung, persönliche Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für den Antrag auf Genehmigung von Personenbeförderung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter.
Kontakt
Weitere Schlagworte: Taxi - Mietwagen - Gebündelter Bedarfsverkehr, Personenbeförderung, Transfer