Das Landratsamt ist Untere Straßenverkehrsbehörde. Die Untere Straßenverkehrsbehörde ist für den Vollzug der Straßenverkehrsordnung zuständig. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf Bundes, Staats- und Kreisstraßen. Alle Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen müssen im Zuge der genannten Straßen verwaltungsrechtlich und verkehrsbehördlich angeordnet werden. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind mit Bekanntgabe Verwaltungsakte in Form der Allgemeinverfügung und für jedermann verbindlich.
Die Straßenverkehrsordnung dient dazu, Unfälle zu verhindern. Sie soll ferner die Verkehrsmoral anheben. Dabei handelt es sich um eine sicherheitsrechtliche Vorschrift. Die Sicherheit, Ordnung und Leichtigkeit des Straßenverkehrs soll mit Vorschriften der StVO gewährt werden. Die StVO ist auf alle öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen anwendbar. Öffentlich ist eine Verkehrsfläche immer dann, wenn der Verfügungsberechtigte einen bestimmten Personenkreis zulässt. Eine straßenrechtliche Widmung ist nicht erforderlich.
Mitglied der Unfallkommission:
Die Unfallkommission besteht aus Vertretern des Staatlichen Bauamts – Fachbereich Straßenverkehr -, einem Vertreter der Polizei und einem Vertreter des Landratsamtes als Untere Straßenverkehrsbehörde. Im 3-Jahresrhythmus wird das Unfallgeschehen auf den Bundes-und Staatstraßen im Landkreis nach Unfallschwerpunkten und –häufungsstellen beobachtet. Diese neuralgischen Punkte versucht man mit Mitteln des Straßenbaus und des Straßenverkehrsrecht zu entschärfen.
Örtlicher Verkehrssicherheitsbeauftragter:
In Zusammenarbeit mit der Polizei und den Örtlichen Straßenverkehrsbehörden begutachtet er Gefahrenpunkte im Straßenverkehr. Er ist Ansprechpartner und Berater für alle Fragen der Verkehrssicherheit. Die Sicherheit auf dem Schulweg ist ein Schwerpunkt seiner Arbeit.