Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot und der Ferienreiseverordnung
Eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot und von der Ferienreiseverordnung ist für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und für Lastkraftwagen mit einem zul. Gesamtgewicht ab 3,5 t mit Anhänger notwendig. Die Ausnahmegenehmigung kann für Sonn- und Feiertage von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr erteilt werden.
Es können Einzelgenehmigungen für Einzelfahrten oder Dauergenehmigung für 1 bzw. 3 Jahre beantragt werden.
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