Ausnahmegenehmigungen von Parkverboten und Parkerleichterungen
Für den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Donau-Ries (mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Nördlingen und Donauwörth) besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe, für Tätige im sozialen Dienst und für Handelsvertreter zu erteilen. Ein entsprechender Nachweis für die Tätigkeiten (z. B. Handelsvertreterausweis, Handwerkerausweis) muss hierfür erbracht werden.
Die Ausnahmegenehmigungen werden für 3 Jahre und stets widerruflich erteilt.
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