Einer Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen nach der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung oder die gesetzlichen Grenzen der Ladung tatsächlich überschreiten.
↓ Mehr anzeigen ↓
Die Antragstellung für einen Großraum und/oder Schwertransport kann beim Landratsamt Donau-Ries erfolgen, wenn der Transport im Landkreis beginnt oder wenn sich der Firmensitz des Antragstellers im Landkreis Donau-Ries befindet. Es können Einzelerlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen für einzelne Fahrten und Dauererlaubnisse (für den Landkreis Donau-Ries und alle angrenzende Landkreise, für 1 Jahr) beantragt werden.
Die Bearbeitung einer Einzelerlaubnis/Ausnahmegenehmigung beträgt in der Regel 1-2 Wochen, je nach Fahrtstrecke. Bei Nachberechnungen von Brückenbauwerken können längere Fristen erforderlich werden. Bei Dauererlaubnissen/Ausnahmegenehmigungen beträgt die Bearbeitungszeit ca. 3-4 Wochen