Gewerblicher Güterkraftverkehr

Wer geschäftsmäßig oder entgeltlich Güter mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen und bei grenzüberschreitendem Verkehr ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 2,5 Tonnen haben, befördert, betreibt Güterkraftverkehr. Dieser ist genehmigungspflichtig.

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