Grundsatzbeschluss
Grundsatzbeschluss zur Innenentwicklung
Ziele, Aufgaben und Vorteile
(Inter-)Kommunales Flächenmanagement und aktive Innenentwicklung sind wichtige Strategien, um eine zukunftsgerichtete, nachhaltige Siedlungsentwicklung sicherzustellen. Ein kommunalpolitischer Grundsatzbeschluss bekräftigt die Absichten der Gemeinde und dient als Leitlinie und Orientierungsrahmen bei zukünftig anstehenden Entscheidungen zur Siedlungsentwicklung. Er bildet die Legitimationsgrundlage und entfaltet gleichzeitig
Außenwirkung. Der besondere Wert eines Grundsatzbeschlusses liegt darin, dass bereits im Vorfeld der Beschlussfassung sich der Stadt- bzw. Gemeinderat mit dem Thema auseineindersetzt. Das Für und Wider wird diskutiert sowie Argumentationsstränge und Zusammenhänge werden aufgezeigt. Das trägt zu Bewusstseinsbildung über das verhandelte Thema bei, bringt alle Teilnehmende auf den gleichen Informationsstand und liefert Argumente für die ggf. anstehenden Diskussionen in Öffentlichkeit und Bürgerschaft.
Die Inhalte des Grundsatzbeschlusses können zum einen allgemein formulierte Leitlinien sein (z. B. vorrangige Innen- vor Außenentwicklung), aber auch konkrete Handlungsanweisungen und Maßgaben wie zum Beispiel für ein kommunales Förderprogramm zum Bauen im Bestand (s. dazu auch Simon 2020).
Die Inhalte eines Grundsatzbeschlusses zur Innenentwicklung können sein: • Vorrang Innen- vor Außenentwicklung |
Gleichzeitig bildet der Grundsatzbeschluss die Messlatte für die laufende Erfolgskontrolle und hilft die Erfolgsbilanz der Innenentwicklung je nach Festlegung im Grundsatzbeschluss qualitativ und/oder quantitativ zu ermitteln.
Praxistipp: Die Interkommunale Allianz Oberes Werntal hat im Jahr 2008 den Grundsatzbeschluss „Oerlenbacher Erklärung“ erstellt. Nach einer Evaluierung der Innenentwicklungsaktivitäten nach 10 Jahren im Jahr 2019 haben die 10 Bürgermeister die Wirksamkeit des Grundsatzbeschlusses zur Umsetzung der Innenentwicklung als „sehr hoch“ bewertet: „Der Grundsatzbeschluss soll weiter Bestand haben und hat sich bewährt. Er ist für uns unverzichtbar.“ |
Erfolgsfaktoren und Hemmnisse
Im Rahmen aktueller Förderinitiativen der Bayerischen Staatsregierung ist der gemeindliche Selbstbindungsbeschluss zur vorrangigen Innenentwicklung eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln. Im Übrigen verpflichten bereits die Vorgaben im BauGB § 1 und 1a die Kommunen zu einer städtebaulichen Entwicklung, die vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen soll. Im Praxistest hat sich gezeigt, dass der Grundsatzbeschluss zur Innenentwicklung, auch im interkommunalen Kontext, einen hilfreichen Argumentationsrahmen für stete Diskussionen um eine nachhaltige Siedlungsentwicklung – sowohl nach innen in Verwaltung und Rat, als auch nach außen – bildet.
Der Grundsatzbeschluss steht auch bei wechselnden Konstellationen und Rahmenbedingungen wie z. B. dem Wechsel von Bürgermeister*innen und Gemeinderatsmitgliedern oder der Entwicklung von Bevölkerung oder dem Grundstücksmarkt inkl. Zinspolitik als rahmengebende Diskussionsleitlinie zur Verfügung.
Abb.: Grundsatzbeschluss „Oerlenbacher Erklärung“ der Interkommunalen Allianz Oberes Werntal