Gestaltungsbeirat
Für eine ausgeprägte Identifikation mit unserer Region sorgen die Pflege vieler historische Bräuche, ein ausgeprägtes Vereinsleben, ehrenamtliches Engagement aber eben auch: identitätsstiftende Baukultur! Eine, die sich vom modernen Einheitsbrei abhebt und zu unseren Kommunen passt. Besonders beim anhaltenden Neubauboom müssen wir darauf achten, mit guter Gestaltung zu bauen. Dabei schließen sich Alt und Neu nicht aus. Richtig ist eine Baukultur, die modern ist, aber regionale Bauformen und Materialien nutzt. Eine solche Baukultur muss städtebauliche Verbesserungen herbeiführen und öffentliche Orte mit hohem Aufenthaltscharakter schaffen. Kommunen können dieses Thema beispielsweise mit einem kommunalen Gestaltungsbeirat oder einer Ortsgestaltungssatzung angehen.
Empfehlungen für Kommunen
Das Instrument Gestaltungsbeirat kann auf kommunaler Ebene eingesetzt werden, um einer Vielzahl unterschiedlicher Bedürfnisse in Bezug auf die Stärkung und Aushandlung von Baukultur zu begegnen. Zugleich zeigen sich deutliche Potenziale für einen differenzierten Mehrwert dieser Gremien. Für die Anwendung des Instruments in den Kommunen lassen sich Empfehlungen auf vier Ebenen formulieren.
Einrichtung des Gestaltungsbeirats
Bevor eine Kommune einen Gestaltungsbeirat einrichtet, sollten die Bedürfnisse in Verwaltung, Politik sowie weiteren Anspruchsgruppen und Öffentlichkeit sorgfältig ermittelt werden. Dabei gilt es auch, widersprüchliche Erwartungen und Konflikte zu identifizieren und zu klären.
Grundlegende Fragen sind:
- Was soll der Gestaltungsbeirat leisten?
- Was soll mit dem Gestaltungsbeirat zukünftig besser erreicht werden, was heute weniger gut möglich ist?
- Welche baulichen Aufgaben stehen in der Kommune an?
- Wer soll mit der Arbeit des Gestaltungsbeirats unterstützt werden?
Wenn die Zielsetzung geklärt ist, können das Instrument passgenau eingerichtet und auch die Mitglieder entsprechend der anstehenden Aufgaben, ihrer jeweiligen Disziplinen und in ihrer Anzahl ausgewählt werden. Daran anschließend können Sitzungshäufigkeit und Vergütung festgelegt werden.
Durchführung des Gestaltungsbeirats
Beratung und Wissenstransfer sollten in der Arbeit des Gestaltungsbeirats im Vordergrund stehen. Zu Beginn der
Arbeit eines Gestaltungsbeirats empfiehlt es sich, mit wenig Öffentlichkeit zu starten, also eher mit öffentlichen Beratungen denn mit eigentlicher Öffentlichkeitsarbeit. Der geschützte Rahmen der Beratung sollte mit Begehungen ergänzt werden, um die Ortskenntnis – besonders für Beiräte mit externen Mitgliedern – zu verbessern. Es gilt, der Politik eine klare Rolle zuzuweisen, da sie eine wesentliche Adressatin und Mitstreiterin ist, damit die Arbeit des Gestaltungsbeirats in der Praxis angenommen wird. Wesentlich ist eine konstruktive Zusammenarbeit und zugleich Arbeitsteilung zwischen Gestaltungsbeirat und Verwaltung.
Flankieren mit anderen Maßnahmen
Für den Gestaltungsbeirat ist ein passendes Umfeld wichtig, das mit flankierenden Maßnahmen gestärkt werden kann. Dazu zählt eine ergänzende Öffentlichkeitsarbeit, welche den Gestaltungsbeirat bekannt macht und Erfolge kommuniziert. Zugleich gilt es auszuloten, welches Bedürfnis in der Kommune besteht, öffentlich über Baukultur zu diskutieren oder auch das Thema Baukultur stärker in die Öffentlichkeit zu rücken. Darauf aufbauend können passende Angebote entwickelt und auch Partnerschaften gesucht werden, welche die Arbeit des Gestaltungsbeirats unterstützen und das Gremium zugleich nicht überfordern.
Beratungsresistente Architektenschaft und Bauherrschaft
könnten an runde Tische gebeten oder in Workshops eingebunden werden. Auch ist es hilfreich, das Selbstbild der Kommune zu schärfen, welches eine wichtige Grundlage ist, um Stadtgestalt und Alltagsarchitektur zu bewahren und fortzuentwickeln. Zugleich sollte der Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen gepflegt werden.
Evaluieren und Fortentwickeln
Organisation, Arbeitsweise und Einbettung des Gestaltungsbeirats sollten in einem passenden Zeitraum reflektiert und im Falle veränderter Aufgaben und Bedürfnisse angepasst werden können. Ein Erfahrungsaustausch zwischen verschiedenen Kommunen sowie mit Verbänden und Initiativen der Baukultur kann dabei unterstützend wirken. Anpassungen sollten als positive Lernprozesse und nicht als Fehler oder Versagen wahrgenommen werden.
(Quelle: (BBSR; BMUB 2017, S. 80 f.))