Folgekostenschätzer

Folgekostenschätzer für Neubaugebiete

Ziele, Aufgaben und Vorteile

Die Zunahme der Flächeninanspruchnahme durch Siedlung und Verkehr beträgt in Bayern durchschnittlich 10,8 ha pro Tag (Stand 2019, StMUV 2020). Vor dem Hintergrund der demographischen und wirtschaftsstrukturellen Entwicklung und im Hinblick auf den Klimaschutz ist dieser Wert immer noch zu hoch. Neben ökologischen und sozialen Auswirkungen hat die Ausweisung von Wohnbauland auf der grünen Wiese auch erhebliche ökonomische Folgen. Die Bauflächenkonkurrenz auf der bislang grünen Wiese steht oftmals in unmittelbarer Konkurrenz zu den Bemühungen Innenentwicklungspotenziale zu aktivieren und einer neuen Nutzung zuzuführen.

Zusätzlich zu den Kosten für Planung und Errichtung der Infrastruktur entstehen mittel- und langfristige Folgekosten. Diese belasten dauerhaft, also jahrzehntelang und in erheblichem Maße die Kommunen sowie die Bürger als Grundstückseigentümer und als Tarifkunden der immer weiter verzweigten Infrastrukturnetze. Dies gewinnt durch die vielerorts stagnierende bzw. schrumpfende Bevölkerung aufgrund gesteigerter Pro-Kopf-Kosten bei einer gleichzeitig fehlenden Auslastung der Infastruktur zunehmend an Bedeutung und kann sich negativ auf den kommunalen Haushalt auswirken. Zu beachten ist, dass die Altersgruppe der Bauwilligen zwischen 30 und 45 Jahren zukünftig weiter abnehmen wird.

Die wirtschaftliche Auslastung vorhandener, kompakter Siedlungsstrukturen, die Wiedernutzung von Brachflächen und Baulücken sowie energieoptimierte Planungen sollten daher mehr denn je eine übergeordnete Rolle in der kommunalen Siedlungsentwicklung und damit bei einer Reduzierung der Folgekostenkosten spielen. Vor diesem Hintergrund wird es immer wichtiger, die Folgekosten neuer Wohnbaugebiete im Vorfeld zu analysieren und die Ergebnisse in die Planungs- und Abwägungsprozesse einfließen zu lassen.

Mit dem kostenlos zur Verfügung stehenden „Folgekostenschätzer“ kann frühzeitig abgeschätzt werden, in welcher Höhe und in welchem Zeitraum diese Kosten anfallen und welcher Anteil dabei auf Gemeinde, Grundstücksbesitzer und die Allgemeinheit entfällt.

Der Folgekostenschätzer liefert eine erste Abschätzung aller Kosten einer Wohngebietsplanung und einen nachvollziehbaren Kostenvergleich unterschiedlicher Entwicklungsflächen und -möglichkeiten (erstmalige Herstellung und Erschließung, Betrieb, Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung).

Kontakt

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In der Verwaltung kann er u.a. für Folgendes von Nutzen sein:

• Aufzeigen der Folgekosten für Verwaltung, Gremien (Argumente, Zahlen)
• Aufzeigen der Kostenrelation Außenentwicklung/Innenentwicklung
• Vergleich von verschiedenen Baugebieten
• Vergleich von verschiedenen Varianten eines neuen Baugebietes während des Entwurfprozesses
• Darstellung der Höhe der Kosten, die auf die Anwohner umgelegt werden können
• Transparenz in der öffentlichen Diskussion

Eine Sensibilisierung der Verwaltung für das Thema Folgekosten findet in der Regel während des Arbeitsprozesses und der Anwendung des Folgekostenschätzers statt. Einen wichtigen Aspekt stellt dabei auch die Zusammenarbeit der Planung mit der Kämmerei dar, da die Anwendung des
Folgekostenschätzers eine ämterübergreifende Zusammenarbeit und eine frühzeitige gemeinsame Auseinandersetzung mit Folgekosten erfordert.

Erfolgsfaktoren und Hemmnisse

Die Erfolge der Modellrechnungen sind stark abhängig von der in die Eingabe und die Auswertung eingebrachten Arbeitsleistung, dem Erfahrungshintergrund und dem eigenen Interesse des Bearbeiters. Daher empfiehlt sich das Vier-Augen-Prinzip, um alle planerischen Grundeingaben richtig zu erfassen und zu analysieren. Zudem sollte ausreichend Zeit für die zur Einarbeitung in die Thematik und die Bearbeitung eingeplant werden. Dies gilt in besonderer Weise für die Erfassung eigener Kostenwerte durch externe Dienststellen oder von außerhalb (z. B. Stadtwerke, Telekommunikation).

Der Folgekostenschätzer kann nur dann einen Beitrag zur Innenentwicklung leisten, wenn er in integrative Planungen eingebunden ist und die Ergebnisse entsprechend genutzt werden. Bei Planungsentscheidungen kann nicht nur der finanzielle Aspekt das alleinige Kriterium der Entscheidungsfindung für das für und wider eines neuen Baugebietes sein. Es gilt auch die Aspekte einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung, die städtebauliche Qualität und auch eine bürgerschaftliche Akzeptanz zu betrachten (StMI/StMUV 2014).

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