Förderprogramme
Kommunale Förderprogramme
Ziel, Aufgaben und Vorteile
Innenentwicklung ist auf das Engagement der Privateigentümer*innen und Bauwilligen angewiesen. Bauen im Bestand bietet viele Vorteile wie z. B. Kostenersparnisse durch die Nutzung bestehender Bausubstanz. Bodenaushub, Baumaterial und Aufwand für die Erschließung werden eingespart. Gegenüber einem Neubau ergeben sich zudem individuelle Wohnqualitäten mit besonderem Ambiente. Gleichzeit bedarf die Um- und Neunutzung von Bestandsgebäuden guter Ideen sowie umfangreicher Planungs- und Abstimmungsleistungen.
Ein kommunales Förderprogramm mit Angebot einer Bauberatung setzt hier Anreize bei Sanierung- und Umbau von Bestandsgebäuden oder der Bebauung einer Baulücke bzw. dem Ersatzneubau auf einem Abrissgrundstück. Es bietet sich vor allem an, wenn aufgrund des Strukturwandels in der Landwirtschaft bereits Leerstände das Ortsbild prägen und Sanierungsstau besteht. Private Investitionen im Ortskern und Siedlungsbestand werden gefördert. Mit einem Förderprogramm „Bauen im Bestand“ oder „Aus Alt mach Neu“ signalisiert die Gemeinde, dass das Engagement der Bauwilligen für den Bestand wertgeschätzt wird und es bildet zudem ein wichtiges Instrument zur Erhaltung und Aufwertung des Ortsbildes. Die Kommune verfügt damit über gezielte Steuerungsmöglichkeiten.
Art und Umfang der Förderung können von der Gemeinde selbst bestimmt und spezifische Schwerpunkte gesetzt werden. Das kommunale Förderprogramm kann Leistungen für Private bieten, auch wenn die Kommune bisher nicht an Städtebauförder- und Dorferneuerungsprogrammen teilnimmt, in denen in der Regel auch private Investitionen gefördert werden (Bauberatung, Fassadengestaltung etc.).
Voraussetzungen und erste Schritte
• Beschlussfassung im Gemeinderat für Einführung des Förderprogrammes und die Bereitstellung von Haushaltsmitteln
• Festlegung Programmausgestaltung
• räumlicher Geltungsbereichs (z. B. Ortskern oder gesamtes Ortsgebiet)
• Fördergegenstände und Fördersummen, ggf. Förderboni (siehe Kasten)
• Fördervoraussetzungen (z. B. Inanspruchnahme Bauberatung, künftige Wohnnutzung, Fertigstellung in bestimmter Zeit)
• Auszahlungsmodalitäten (z. B. einmalige Auszahlung oder bestimmter Auszahlungsturnus mit Laufzeit)
• Zulässigkeit oder Beschränkung von Kombinationen mit anderen Förderprogrammen (z. B. Dorferneuerung)
• Erstellung Richtlinien mit Festsetzungen und Laufzeit des Programms, Erstellung Antragsformular
• Beschluss im Gemeinderat
• Öffentliche Bekanntmachung
Unterstützung durch Förderprogramme:
• Bafa-Zuschüsse:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html
• Bundesförderung erneuerbare Energien:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/heizen_mit_erneuerbaren_energien_node.html
• Landwirtschaftliche Rentenbank:
https://www.rentenbank.de/
• BayernLabo Wohnungsbauprogramm - Erweiterung und Veränderung von bestehendem Wohnraum:
https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/eigenheimfinanzierung/bayerisches-wohnungsbauprogramm/
• Bayerische Architektenkammer - barrierefrei Umbauen:
https://www.byak.de/planen-und-bauen/beratungsstelle-barrierefreiheit.html
• Denkmalschutz
https://www.blfd.bayern.de/information-service/zuschuesse-steuer/index.html
Neu:
Schaffung von Wohnraum durch Kommunen
Kommunales Wohnraumförderungsprogramm:
www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/mietwohnungen_von_kommunen/index.php
• Bayerische Dorferneuerung:
https://www.landentwicklung.bayern.de/schwaben/114104/index.php