Naturdenkmale
Ein Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes Landschaftselement, eine Einzelschöpfung der Natur oder entsprechende Flächen bis fünf Hektar ( § 28 BNatSchG). Damit sollen bestimmte Erscheinungsformen der Natur, wie Felsformationen oder Quellen, Einzelbäume oder Alleen, aus ökologischen, wissenschaftlichen, geschichtlichen oder heimatkundlichen Gründen unter Schutz gestellt werden.
Für die Änderung oder Beseitigung eines Naturdenkmals ist die Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde erforderlich.
Weitere Informationen zu den Naturdenkmalen der Region finden Sie hier: Naturdenkmale Donau-Ries.