Freiflächengestaltung
Vorhaben im Außenbereich sind wegen ihrer Auswirkungen auf Natur und Landschaft grundsätzlich als Eingriff zu bewerten. Die Maßnahmen, die der Vermeidung und der Kompensation dienen sind im landschaftspflegerischen Begleitplan (Freiflächengestaltungsplan und Ausgleichsbilanzierung) darzustellen.
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