Artenschutz

Viele wildlebende Tiere und Pflanzen sind heute durch Eingriffe in die Natur gefährdet. Der Artenschutz umfasst umfangreiche Maßnahmen, den vielfältigen Gefährdungen entgegenzuwirken. Die Regelungen des Artenschutzes wirken unmittelbar gegen direkte Gefahren, wie beispielsweise den kommerziellen Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen, aber auch gegen indirekte nachteilige Einwirkungen auf die Lebensräume und Standorte der Arten. Zum Schutz von seltenen und gefährdeten Tieren und Pflanzen gibt es internationale und nationale Vereinbarungen und Rechtsvorschriften. Hierzu gehören das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA), die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie, das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung. Artenschutzrecht ist in zahlreichen Verwaltungsverfahren zu beachten, z.B. auch bei Baumaßnahmen und der Bauleitplanung. Zugriffs- und Besitzverbote dienen dem Schutz der Arten. In der Artenschutzkartierung werden Daten über die Flora und Fauna Bayerns dokumentiert und für die Naturschutzpraxis zur Verfügung gestellt.

Kontakt
  • Niklas Roßkopf
    Stellvertretende Fachbereichsleitung
    Vollzug des Artenschutzes, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, ÖFK, Umwandlung von Dauergrünland, Prüfung förderrechtlicher Verbotstatbestände
    phone 0906 74-6197
    mail naturschutz@lra-donau-ries.de
  • Es wurden keine Einträge gefunden.

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    Unter anderem umfasst der Artenschutz:

    • Hornissen
    • Das Bibermanagement
    • Fledermäuse
    • Anzeige von Wirbeltieren besonders geschützter Arten
    • EU-Bescheinigung zur Vermarktung streng geschützter Arten
    • Kennzeichnungspflicht streng geschützter Tiere  

    Weitere Informationen erhalten Sie hier:

    Weitere Schlagworte: Artenschutz, Biber, Art, Schutz, Natur, Umwelt, Hornissen, Fledermäuse, Wirbeltiere, geschützt, schutz, kennzeichnungspflicht