Ehrenamtskarte Bayern
Mit der Ehrenamtskarte Bayern beteiligt sich der Landkreis Donau-Ries an einem Projekt des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur Würdigung des bürgerschaftlichen Engagements.
Voraussetzungen und Beantragung
Mit der Einführung der Ehrenamtskarte Bayern soll allen Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis für ihr überdurchschnittliches Engagement und ihren teils unermüdlichen Einsatz im Ehrenamt gebührende Anerkennung und Dank ausgesprochen werden.
Gleichzeitig soll damit auch einen Anreiz geschaffen werden, sich zukünftig ehrenamtlich einzubringen.
Wichtig
- Beantragen können die Ehrenamtskarte Bayern ehrenamtlich Tätige mit dem Einzelantrag und Vereine/Organisationen mit dem Sammelantrag, wenn die Anspruchsvoraussetzungen des Bay. Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (siehe weiter unten) erfüllt sind.
- Bitte nennen Sie die kompletten Namen der Antragsteller, da bei den Akzeptanzstellen bei Inanspruchnahme der Ehrenamtskarte zum Vergleich der Personalausweis auf Verlangen vorzuzeigen ist.
- Antragsteller und der bestätigende Verantwortliche oder dessen Stellvertreter müssen unterschiedliche Personen sein.
- Die Ehrenamtskarten werden postalisch an den jeweiligen Empfänger verschickt, die Bearbeitungsdauer liegt bei ca. drei Monaten.
- Anträge zur Verlängerung der erteilten Ehrenamtskarten Bayern sollten drei Monate vor dem Ablauftermin eingereicht werden, Verwendung finden hierzu die gleichen Antragsformulare.
- Die Digitale Ehrenamtskarte Bayern kann der Landkreis Donau-Ries aktuell aus Kapazitätsgründen nicht anbieten. Sollte dies möglich sein, werden wir über die Ehrenamts-Post darüber informieren.
Beantragung
Die Ehrenamtskarte Bayern kann im Landkreis Donau-Ries komfortabel rein digital beantragt werden.
Vereine und Organisationen können die Ehrenamtskarte mit dem Sammelantrag für beliebig viele Ehrenamtliche beantragen.
Als Alternative stehen auch weiterhin die bisherigen Formulare in Papierform zur Verfügung. Sprechen Sie uns hierfür gerne an.
Anspruchsvoraussetzungen
Voraussetungen für die Blaue EhrenamtskarteDie Blaue Ehrenamtskarte Bayern, mit einer Gültigkeit von drei Jahren, kann beantragen, wer seinen Wohnsitz im Landkreis hat und - das 16. Lebensalter vollendet hat, - sich freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten (=in einem Ehrenamt) mindestens 250 Stunden jährlich engagiert, - seit mindestens zwei Jahren im Bürgerschaftlichen Engagement tätig ist, - und dafür maximal eine Aufwandsentschädigung erhält, die den Ehrenamtsfreibetrag von 840 Euro oder den Übungsleiterfreibetrag von 3.000 Euro jährlich nicht übersteigt, Oder: - wer Inhaber einer JuLeiCa (Jugendleitercard) ist, oder - aktiv in der Feuerwehr ist – mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mind. abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA), oder - wer als Einsatzkraft im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig ist, oder - Pflegeeltern, oder - Teilnehmer/Innen an Freiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr FSJ, Freiwilliges Ökologisches Jahr FÖJ, und Bundesfreiwilligendienst BFD), oder - ehrenamtliche Betreuer, die für mindestens zwei Personen gesetzliche Betreuungen durchführen, oder - Ehrenamtliche, die die sonstigen Voraussetzungen erfüllen und die ihren Einsatzort in unserem Landkreis haben, aber in einem anderen Landkreis oder auch Bundesland wohnen. Es gilt aber weiterhin: Wohnt ein Ehrenamtlicher in einer Kommune, in der es die Ehrenamtskarte gibt, bekommt er diese auch von dort verliehen, unabhängig vom Einsatzort, oder - Ehrenamtliche, die als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren. |
Voraussetzungen für die Goldene EhrenamtskarteDie Goldene Ehrenamtskarte Bayern ist unbegrenzt gültig. Erhalten können sie im Landkreis wohnende - Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten (Bitte verwechseln Sie das Ehrenzeichen des Ministerpräsidenten nicht mit dem Feuerwehr-Ehrenzeichen für langjährige Dienstzeit des Bayerischen Staatsministers des Innern, für Bau und Verkehr!), oder - Ehrenamtliche, die nachweislich seit mindestens 25 Jahren die Voraussetzungen zum Erhalt der Blauen Ehrenamtskarte Bayern erfüllen. Eine Dienstzeitauszeichnung für Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz oder Rettungsdienst ist nicht zwingend vorzulegen, es genügt die Gegenzeichnung des Kommandanten/Verantwortlichen Leiters. Auch bereits aus altersbedingten Gründen ausgeschiedene Mitglieder der Feuerwehr, die eine aktive Dienstzeit von mindestens 25 Jahren erbracht haben, können die Goldene Ehrenamtskarte beantragen, oder - Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren.
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Wo kann sie eingesetzt werden?
Die Ehrenamtskarte Bayern kann in ganz Bayern und bei über 6.000 unterschiedlichen Akzeptanzpartnern eingesetzt werden.
Akzeptanzstellen
App "Ehrenamtskarte Bayern"
Weitere Informationen zu den Akzeptanzstellen finden Sie auch in der App „Ehrenamtskarte Bayern". Sie zeigt die bayernweiten Vergünstigungen in verschiedenen Kategorien und stellt Kontaktdaten und Anfahrtsbeschreibungen zur Verfügung. Die App ist geeignet für Android- und iOS-Versionen und kann kostenfrei über den Google Play Store bzw. Apple App Store heruntergeladen werden.
Akzeptanzstelle werden
Sehr gerne nehmen wir auch zukünftig weitere Akzeptanzpartner unseres Landkreises auf! Sollten Sie und Ihre Firma Ihren Dank und Ihre Unterstützung zum Ehrenamt zeigen wollen, freue ich mich im Namen meiner Ehrenamtlichen auf jeden neuen Partner der Ehrenamtskarte. Für ein persönliches Gespräch stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Hier finden Sie die Akzeptanzpartner-Vereinbarung sowie nützliche Informationen für Partner der Ehrenamtskarte Bayern.
Das Projekt Ehrenamtskarte Bayern wird gefördert aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
Anträge & Online-Dienstleistungen
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