Voraussetungen für die Blaue Ehrenamtskarte
Die Blaue Ehrenamtskarte Bayern, mit einer Gültigkeit von drei Jahren, kann beantragen, wer seinen Wohnsitz im Landkreis hat und
- das 16. Lebensalter vollendet hat,
- sich freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten (=in einem Ehrenamt) mindestens 250 Stunden jährlich engagiert,
- seit mindestens zwei Jahren im Bürgerschaftlichen Engagement tätig ist,
- und dafür maximal eine Aufwandsentschädigung erhält, die den Ehrenamtsfreibetrag von 840 Euro oder den Übungsleiterfreibetrag von 3.000 Euro jährlich nicht übersteigt,
Oder:
- wer Inhaber einer JuLeiCa (Jugendleitercard) ist, oder
- aktiv in der Feuerwehr ist – mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mind. abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA), oder
- wer als Einsatzkraft im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig ist, oder
- Pflegeeltern, oder
- Teilnehmer/Innen an Freiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr FSJ, Freiwilliges Ökologisches Jahr FÖJ, und Bundesfreiwilligendienst BFD), oder
- ehrenamtliche Betreuer, die für mindestens zwei Personen gesetzliche Betreuungen durchführen, oder
- ehrenamtliche Betreuer von Kindern und Jugendlichen, auch wenn nur eine Person betreut wird, oder
- Ehrenamtliche, die die sonstigen Voraussetzungen erfüllen und die ihren Einsatzort in unserem Landkreis haben, aber in einem anderen Landkreis oder auch Bundesland wohnen. Es gilt aber weiterhin: Wohnt ein Ehrenamtlicher in einer Kommune, in der es die Ehrenamtskarte gibt, bekommt er diese auch von dort verliehen, unabhängig vom Einsatzort, oder
- Ehrenamtliche, die als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren.
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Voraussetzungen für die Goldene Ehrenamtskarte
Die Goldene Ehrenamtskarte Bayern ist unbegrenzt gültig. Erhalten können sie im Landkreis wohnende
- Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten (Bitte verwechseln Sie das Ehrenzeichen des Ministerpräsidenten nicht mit dem Feuerwehr-Ehrenzeichen für langjährige Dienstzeit des Bayerischen Staatsministers des Innern, für Bau und Verkehr!), oder
- Ehrenamtliche, die nachweislich seit mindestens 25 Jahren die Voraussetzungen zum Erhalt der Blauen Ehrenamtskarte Bayern erfüllen. Eine Dienstzeitauszeichnung für Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz oder Rettungsdienst ist nicht zwingend vorzulegen, es genügt die Gegenzeichnung des Kommandanten/Verantwortlichen Leiters. Auch bereits aus altersbedingten Gründen ausgeschiedene Mitglieder der Feuerwehr, die eine aktive Dienstzeit von mindestens 25 Jahren erbracht haben, können die Goldene Ehrenamtskarte beantragen, oder
- Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren.
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