Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte
Viele pflegebedürftige Menschen wünschen sich, dass Sie im eigenen Haushalt vierundzwanzig Stunden versorgt werden. Gänzlich nach der angestrebten Devise „ambulante Versorgung vor stationärer Versorgung“. Praktikable Lösungen durch Unterstützung Dritter sind gesucht, da Angehörige meist berufstätig sind oder die Versorgung der pflegebedürftigen Person nicht leisten können.
Die Dienstleistungsfreiheit im Rahmen der EU ermöglicht es, Pflegekräfte und Haushaltshilfen aus den EU-Mitgliedstaaten in Deutschland zu beschäftigen.
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