Wiederzulassung
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(erneute Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges auf den gleichen Fahrzeughalter)
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Änderung der Kennzeichen, Namen oder Technik
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stellige eVB-Nr.)
- Kennzeichenschilder (sofern vorhanden und die Erkennungsnummer für die Wiederzulassung reserviert wurde)
- Gutachten gem. § 21 StVZO, falls Außerbetriebsetzung länger als 7 Jahre zurückliegt und kein Nachweis über eine Betriebserlaubnis (Kfz-Brief, EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC), altes Gutachten § 21 StVZO) vorgelegt werden kann
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass samt Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts oder gültiger ausländischer Ausweis mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts des Fahrzeughalters / Bevollmächtigten
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung (Prüfbuch, Prüfbericht) (soweit vorgeschrieben)
- Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters inklusive Ausweiskopie/n, soweit die Zulassung nicht von ihm selbst vorgenommen wird
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s) inklusive Ausweiskopie/n
- ggf, Führerschein bzw. Schwerbehindertenausweis
Zusätzlich bei Firmen:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister,
- Gewerbeanmeldung und
- Vollmacht einer vertretungsberechtigten Person der Firma inklusive Ausweiskopie/n