Verkauf

In der Vergangenheit häufen sich beim Fahrzeugverkauf zunehmend die Fälle, in denen der Erwerber eines Fahrzeuges seiner Pflicht zur Umschreibung bzw. Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges nicht nachkommt und der Verkäufer somit weiterhin die Kfz-Steuer und evtl. auch die Gebühren für die Fahrzeugversicherung bezahlt.

Der beste Schutz davor ist die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges vor der Übergabe an den Käufer.

Bei Veräußerung eines Fahrzeuges ist der Kfz-Zulassungsbehörde eine Veräußerungsanzeige mit den Fahrzeugdaten und Unterschrift des Verkäufers sowie des Käufers zu übersenden, bestenfalls liegen auch die Nummer des Personalausweis oder Reisepasses und die ausstellenden Behörde des Ausweises des Käufers vor.

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Anzeige bei Veräußerung/Verkauf eines Fahrzeuges

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