1. Fahrzeuge, die im Landkreis Donau-Ries zugelassen sind
Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs kann durch die Außerbetriebsetzung (früher: Abmeldung, Stilllegung oder Löschung) beendet werden.
Das Fahrzeug darf nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.
Im Rahmen der Außerbetriebsetzung haben Sie das Recht bzw. die Möglichkeit, das Kennzeichen für eine Wiederzulassung auf den gleichen Halter für 12 Monate zu reservieren (sog. Verbleibskennzeichen).
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Fahrzeuge können grundsätzlich bei allen deutschen Zulassungsbehörden persönlich oder durch einen Dritten außer Betrieb gesetzt/abgemeldet werden.
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II kann die Außerbetriebsetzung nur bei der für das Kennzeichen des Fahrzeuges zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschild(er)
- Bei Verschrottung des Fahrzeuges zusätzlich den Verwertungsnachweis mit Vorlage der Zulassungsbescheinigung TeiI II (Fahrzeugbrief)
- Bei Verlust der Kennzeichen ist bei einer deutschen Polizeidienststelle eine Verlusterklärung abzugeben und die Verlustbescheinigung der Zulassungsbehörde vorzulegen
2. Online-Außerbetriebsetzung
Seit dem 01.01.2015 können neu- oder wiederzugelassene Fahrzeuge bei der KFZ-Zulassungsbehörde persönlich, wie auch online außer Betrieb gesetzt/abgemeldet werden. Hier gelangen Sie zur Außerbetriebsetzung für die elektronische Fahrzeugabmeldung.
Seit dem 01.01.2015 werden die Kennzeichen mit den neuen Stempelplaketten abgesiegelt und neue Zulassungsbescheinigungen Teil I ausgegeben.
Beide Unterlagen sind mit speziellen Sicherheitscodes versehen, die für die Außerbetriebsetzung freigelegt werden müssen.
Online-Zulassungsbehörde
Mit diesem Service können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und zum Teil sogar mit sofortiger Wirkung durchführen, ohne Ihre Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen