Außerbetriebsetzung

1. Fahrzeuge, die im Landkreis Donau-Ries zugelassen sind

Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs kann durch die Außerbetriebsetzung (früher: Abmeldung, Stilllegung oder Löschung) beendet werden.

Das Fahrzeug darf nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.

Im Rahmen der Außerbetriebsetzung haben Sie das Recht bzw. die Möglichkeit, das Kennzeichen für eine Wiederzulassung auf den gleichen Halter für 12 Monate zu reservieren (sog. Verbleibskennzeichen).

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