- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass samt Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts oder gültiger ausländischer Ausweis mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts des Fahrzeughalters / Bevollmächtigten
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung (Prüfbuch, Prüfbericht) (soweit vorgeschrieben)
- Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters, soweit die Zulassung nicht von ihm selbst vorgenommen wird inklusive Ausweiskopie/n
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s) inklusive Ausweiskopie/n
- ggf, Führerschein bzw. Schwerbehindertenausweis
Zusätzlich bei Firmen:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister,
- Gewerbeanmeldung und
- Vollmacht einer vertretungsberechtigten Person der Firma inklusive Ausweiskopie/n
2. Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb des Landkreises Donau-Ries
2.1 Bei Halterwechsel
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stellige eVB-Nr.)
- Bisherige Kennzeichen (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass samt Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts oder gültiger ausländischer Ausweis mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts des Fahrzeughalters / Bevollmächtigten
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung (Prüfbuch, Prüfbericht) (soweit vorgeschrieben)
- Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters, soweit die Zulassung nicht von ihm selbst vorgenommen wird inklusive Ausweiskopie/n
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s) inklusive Ausweiskopie/n
- ggf, Führerschein bzw. Schwerbehindertenausweis
Zusätzlich bei Firmen:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister,
- Gewerbeanmeldung und
- Vollmacht einer vertretungsberechtigten Person der Firma inklusive Ausweiskopie/n
2.2 Ohne Halterwechsel
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), nur bei einem gewünschten Kennzeichenwechsel
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stellige eVB-Nr.)
- Bisherige Kennzeichen (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist und diese gewechselt werden sollen)
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass samt Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts oder gültiger ausländischer Ausweis mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts des Fahrzeughalters / Bevollmächtigten
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung (Prüfbuch, Prüfbericht) (soweit vorgeschrieben)
- Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters, soweit die Zulassung nicht von ihm selbst vorgenommen wird inklusive Ausweiskopie/n
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s) inklusive Ausweiskopie/n
- ggf, Führerschein bzw. Schwerbehindertenausweis
Zusätzlich bei Firmen:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister,
- Gewerbeanmeldung und
- Vollmacht einer vertretungsberechtigten Person der Firma inklusive Ausweiskopie/n
2.3 Kennzeichenmitnahme
Bei einem Umzug ist es möglich, das Kennzeichen bundesweit mitzunehmen. Beispielsweise kann bei einem Umzug aus dem Landkreis Augsburg in den Landkreis Donau-Ries das Augsburger Kennzeichen weitergenutzt werden.
Auch bei einem Halterwechsel kann das bisherige Kennzeichen beibehalten werden.
Auch wenn eine Beibehaltung des Kfz-Schildes erfolgt, ist es erforderlich, die Ummeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle vorzunehmen.