Zum Betrieb auf öffentlichen Straßen müssen Sie Kraftfahrzeuge zulassen. Gründe dafür sind die Verkehrssicherheit, die Kraftfahrzeugsteuer und die Notwendigkeit, den Halter oder Fahrer feststellen zu können.
Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis müssen Sie bei der Zulassungsbehörde die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen. Die Vorführung des Kraftfahrzeugs ist dabei grundsätzlich nicht erforderlich
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Es handelt sich um in Inland erworbene fabrikneue Fahrzeuge, welchen noch nie ein Kennzeichen zugeteilt wurde. Die Überprüfung kann anhand der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorgenommen werden. Hier darf noch kein Fahrzeughalter bzw. Erstzulassungsdatum eingetragen sein.
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), falls nicht vorhanden Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde erforderlich, außer Fahrzeug wurde bereits einer Begutachtung beim TÜV unterzogen
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
- Eigentumsnachweis (Rechnung, Kaufvertrag) falls keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorliegt
- Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stellige eVB-Nr.)
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass samt Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts oder gültiger ausländischer Ausweis mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts des Fahrzeughalters / Bevollmächtigten
- Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters, soweit die Zulassung nicht von ihm selbst vorgenommen wird inklusive Ausweiskopie/n
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s) inklusive Ausweiskopie/n
- gegebenenfalls Führerschein bzw. Schwerbehindertenausweis
Zusätzlich bei Firmen:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister,
- Gewerbeanmeldung und
- Vollmacht einer vertretungsberechtigten Person der Firma inklusive Ausweiskopie/n