- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
- Ausländische Fahrzeugpapiere (Herstellerbrief), falls vorhanden
- Eigentumsnachweis (Rechnung oder Kaufvertrag im Original)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stellige eVB-Nr.)
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass samt Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts oder gültiger ausländischer Ausweis mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts des Fahrzeughalters / Bevollmächtigten
- Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters inklusive Ausweiskopie/n, soweit die Zulassung nicht von ihm selbst vorgenommen wird
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde erforderlich (außer Fahrzeug wurde bereits einer Begutachtung beim TÜV unterzogen)
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s) inklusive Ausweiskopie/n
- gegebenenfalls Führerschein bzw. Schwerbehindertenausweis
Zusätzlich bei Firmen:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister,
- Gewerbeanmeldung und
- Vollmacht einer vertretungsberechtigten Person der Firma inklusive Ausweiskopie/n
2. Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges
Als Gebrauchtfahrzeug im Sinne des Umsatzsteuerrechts gilt ein Fahrzeug wenn es mehr als 6.000 km zurückgelegt hat bzw. die erste Inbetriebnahme länger als 6 Monate zurückliegt.
Erforderliche Unterlagen:
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
(nicht erforderlich bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedstaaten)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC), falls vorhanden
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original
- Eigentumsnachweis (Rechnung oder Kaufvertrag im Original)
- Gutachten gem. § 21 StVZO (nicht älter als 18 Monate, sonst zusätzlich Feststellungsgutachten), falls keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) besteht bzw. aus den ausländischen Papieren keine gültige Betriebserlaubnis ersichtlich ist.
- Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stellige eVB-Nr.)
- Bisherige Kennzeichen (falls noch zugelassen)
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass samt Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts oder gültiger ausländischer Ausweis mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts des Fahrzeughalters / Bevollmächtigten
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (soweit fällig)
- Prüfbuch oder Prüfbericht über Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben und fällig)
- Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters inklusive Ausweiskopie/n, soweit die Zulassung nicht von ihm selbst vorgenommen wird
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde erforderlich (außer Fahrzeug wurde bereits einer Begutachtung beim TÜV unterzogen)
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s) inklusive Ausweiskopie/n des/der Fahrzeughalter/s
- gegebenenfalls Führerschein bzw. Schwerbehindertenausweis
Zusätzlich bei Firmen:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister,
- Gewerbeanmeldung und
- Vollmacht einer vertretungsberechtigten Person der Firma inklusive Ausweiskopie/n