Elektrokennzeichen

Das E-Kennzeichen wird auf Antrag zugeteilt. Das Elektromobilitätsgesetz legt fest, welche Fahrzeuge als elektrisch betriebene Fahrzeuge zu klassifizieren sind und welche elektrisch betriebenen Fahrzeuge Bevorrechtigungen erhalten dürfen.

Bevorrechtigt werden sollen neben Batterieelektrofahrzeugen (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeugen (FCEV) auch von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (PHEV) sein.

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