Zulassungsbehörde

Nutzen Sie hier die neuen Funktionen der Online-Zulassung - nach einer Anmeldung von zuhause aus können Sie das Fahrzeug sofort nutzen.

Die Zulassungsbehörde in Donauwörth und Nördlingen steht Ihnen täglich (Montag bis Freitag) von 07.30 – 12.30 Uhr auch ohne Terminvereinbarungen zur Verfügung. Tickets können in der Zeit von 07.15 - 11:30 Uhr gezogen werden.
Da das Besucheraufkommen so nicht mehr klar vorhergesehen werden kann, können längere Wartezeiten ohne vorherige Terminvereinbarung nicht ausgeschlossen werden.

Nur mit vorheriger Terminvereinbarung sind auch weiterhin Zulassungsvorgänge dienstags von 12.30 bis 14.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 17.30 Uhr möglich.

Zudem steht zu folgenden Zeiten auch ein eigener Schalter für Fahrzeughändler zur Verfügung:
Mo - Fr: 07.30 - 10.30 Uhr


Hier können Sie auch weiterhin online Termine für die Zulassungsbehörde in Donauwörth und Nördlingen reservieren:

Bitte beachten Sie: Eine telefonische Terminvereinbarung bietet keinen zeitlichen Vorteil gegenüber einer Online-Terminvereinbarung.

 

Bitte nutzen Sie wenn möglich auch unsere Onlinedienste:

Kontakt
  • Donauwörth
    Zulassungsbehörde
    phone 0906 74-6657
    mail zulassungsbehoerde@lra-donau-ries.de
  • Nördlingen
    Bürgerservice und Zulassungsbehörde
    phone 0906 74-6820
    mail buergerservice@lra-donau-ries.de
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    Allgemeine Hinweise

    Egal, ob Sie z.B. ein Fahrzeug anmelden, umschreiben oder eines außer Betrieb setzen möchten: Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Zulassungsbehörde stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.

    An beiden Dienststellen steht für die Zahlung der anfallenden Gebühren ein Kassenautomat zur Verfügung. Gezahlt werden kann mit EC-Karte oder in bar.

    Die Zuständigkeit der Zulassungsbehörde richtet sich nach dem „Wohnortprinzip“. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Donau-Ries haben, sind Sie bei den Zulassungsbehörden in Donauwörth und Nördlingen (Bürgerservice Nördlingen) richtig. Dies gilt natürlich auch, wenn Sie Ihren Firmensitz im Kreisgebiet nachweisen. In diesem Fall können Sie auch Firmenfahrzeuge von Niederlassungen, die sich in einem anderen Landkreis oder einer kreisfreien Stadt befinden, auf das Kennzeichen „DON“ oder „NÖ“ zulassen. Eine Zulassung auf den Zweitwohnsitz ist nicht möglich!

    Mit welchem Anliegen kommen Sie zu uns?
    Um eine reibungslose Bearbeitung bei Ihrem Besuch gewährleisten zu können, bitten wir Sie, die für Ihr Anliegen erforderlichen Unterlagen auf Vollständigkeit hin zu prüfen. So ersparen Sie sich unnötige Wege.

    Außerdem haben wir Hinweise zum SEPA-Lastschriftmandat und Formularvordrucke für Sie bereit gestellt.

    • Interessante Informationen rund um Fahrzeug-Zulassungen finden Sie auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamts unter kba.de
    • Formulare und Informationen zur KFZ-Steuer:
      Ausfüllbare SEPA-Lastschriftmandate und weitere Formulare bzw. Merkblätter erhalten Sie hier auf den Seiten des Zolls.
    Weitere Schlagworte: Zulassungsbehörde, Wunschkennzeichen, zulassung, zulassungsstelle, auto, kennzeichen, nummernschild, wunsch, anmelden, abmelden, außerbetrieb, kfz, motorrad, roller, e-kennzeichen, wunschkennzeichen

    Anträge & Online-Dienstleistungen

    open_in_new  Zulassungsbehörde - Online-Zulassungsbehörde Hier können Sie verschiedene Funktionen wie An-, Um- und Abmeldung von Fahrzeugen nutzen
    open_in_new  Zulassungsbehörde - Wunschkennzeichen reservieren Hier können Sie die Verfügbarkeit Ihres Wunschkennzeichens prüfen und dieses reservieren
    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    Anzeige bei Veräußerung/Verkauf eines Fahrzeuges
    Vollmacht zur Zulassung eines Fahrzeuges MIT SEPA-Lastschriftmandat
    Vollmacht zur Zulassung eines Fahrzeuges OHNE SEPA-Lastschriftmandat

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