Schülerbeförderung
Der Landkreis Donau-Ries ist für die Beförderung der Schüler bzw. für deren Kostenersatz zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht zuständig, sofern diese von einem Wohnsitz im Landkreis Donau-Ries entweder öffentliche oder staatlich anerkannte private Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Wirtschaftsschulen, Berufsschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen besuchen. Weitere Voraussetzung ist, dass der kürzeste zumutbare Schulweg in einer Richtung mehr als 3,0 Kilometer beträgt.
Informationen zum Deutschlandticket sowie zum Ermäßigungsticket des Freistaates Bayern finden Sie unter www.stmb.bayern.de. Beachten Sie hierzu insbesondere Nr. 4, 5 und 10 der häufigsten Fragen (FAQ) zum Deutschlandticket. Unter www.bahnland-bayern.de/ermaessigungsticket werden weitere Fragen beantwortet sowie das einheitliche Nachweisformular und die Liste über die Bildungseinrichtungen zur Verfügung gestellt.
Wichtiger Hinweis:
Das Deutschlandticket kann nicht beim Landratsamt Donau-Ries gekauft werden.
Ihre Ansprechpartner/innen:
Berufsschulen, Sonderpädagogische Förderzentren, Realschule Rain, Schulpflichtverletzungen M - Se
Frau Kraus 0906 / 74 - 6049 - michelle.kraus@lra-donau-ries.de
Berufsfachschulen, Realschulen, Schulpflichtverletzungen, SF - Z
Frau Reichardt 0906 / 74 - 514 - sabine.reichardt@lra-donau-ries.de
Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen,
Schulpflichtverletzungen A - L
Frau Frank 0906 / 74 - 6057 - hildegard.frank@lra-donau-ries.de
Gymnasien
Frau Hasenmüller 0906 / 74 - 6231 - heidi.hasenmueller@lra-donau-ries.de
Sachbearbeitung
Gymnasien
phone 0906 74-6231
mail heidi.hasenmueller@lra-donau-ries.de
Sachbearbeitung
Fachoberschulen, Berufsoberschulen, Wirtschaftsschulen, Schulpflichtverletzungen
phone 0906 74-6057
mail hildegard.frank@lra-donau-ries.de
Sachbearbeitung
Förderschulen, Berufsschulen
phone 0906 74-6049
mail michelle.kraus@lra-donau-ries.de
Sachbearbeitung
Realschulen, Berufsfachschulen
phone 0906 74-514
mail sabine.reichardt@lra-donau-ries.de
Jahrgangsstufen 5 – 10:
Bis einschließlich der 10. Klasse erhalten die Schüler auf Antrag in der Regel Fahrkarten für den öffentlichen Linienverkehr. Die Beantragung erfolgt mittels Erfassungsbogen. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Bezug von Kindergeld für drei oder mehr Kinder im August vor Beginn des Schuljahres) findet diese Vorgehensweise auch über die 10. Klasse hinaus Anwendung.
Ab Jahrgangsstufe 11:
Ab der Jahrgangsstufe 11 werden die notwendigen, nachgewiesenen Fahrtkosten – ggf. unter Abzug einer Eigenbeteiligung – rückerstattet. Anträge auf Fahrtkostenerstattung können bis spätestens 31. Oktober eines jeden Jahres für das vorangegangene Schuljahr (z. B. spätestens 31.10.2024 für das Schuljahr 2023/2024) gestellt werden.
Alle Formulare liegen auch bei den Schulen (Sekretariat), im Bürgerservice des Landkreises Donau-Ries in Nördlingen (Bürgermeister-Reiger-Straße 5) sowie im Landratsamt Donau-Ries in Donauwörth (Pflegstraße 2) zur Abholung bereit oder können auf der Homepage heruntergeladen werden.