FAQ Dolmetscherpool

Ich benötige Dolmetscherunterstützung – was muss ich tun?

Unter dem Punkt „Sprachen“ finden Sie die Profile der Laiendolmetscherinnen und Laiendolmetscher. Mit der Laiendolmetscherin bzw. dem Laiendolmetscher Ihrer Wahl können Sie direkt Kontakt per E-Mail aufnehmen und einen Einsatz vereinbaren.

Bitte versuchen Sie diese Einsätze rechtzeitig zu buchen.

  

Wie genau dolmetschen Laiendolmetscherinnen und -dolmetscher?

Gedolmetscht wird mündlich. Die Übersetzung ist neutral. Eine Beratung findet dabei nicht statt. Dolmetscherdienstleistungen durch Laiendolmetscherinnen und -dolmetscher werden ohne Rechtsverbindlichkeit und unter Ausschluss jeglicher Haftung erteilt.

  

In welchen Situationen können Laiendolmetscherinnen und -dolmetscher nicht eingesetzt werden?

Ein Einsatz von Laiendolmetscherinnen und -dolmetschern aus dem Dolmetscherpool sollte nicht stattfinden

  • bei rechtsverbindlichen Übersetzungen, die vereidigte Übersetzer oder Übersetzerinnen benötigen
  • bei Dolmetscherleistung für Familienangehörige
  • bei psychotherapeutischen Behandlungen oder Gesprächen wegen Kriegs- oder Fluchttraumata

  

Müssen Klienten, für die gedolmetscht wird, einverstanden sein?

Institutionen sollten sich von ihren Klientinnen und Klienten bestätigen lassen, dass ein Laiendolmetscher bzw. eine Laiendolmetscherin bei dem Gespräch dabei sein darf.

  

Was kostet ein Laiendolmetscherinnen und -dolmetscher-Einsatz?

Laiendolmetscherinnen und -dolmetscher sollen für einen Einsatz eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten, empfohlen werden 15 € pro gedolmetschter Stunde.

Fahrtkosten sollen nach Auslage erstattet werden. Für Fahrten mit dem eigenen PKW sollte sich der zu zahlende Kilometersatz an der gültigen Reisekostenordnungen orientieren.

Wichtig, bitte beachten: Die Kosten für den Dolmetscheinsatz trägt die Person oder Institution, die den Einsatz beauftragt!

  

Was bedeutet Aufwandsentschädigung und Ehrenamtspauschale?

Eine Aufwandsentschädigung ist eine Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements einer Laiendolmetscherin bzw. eines Laiendolmetschers. Sie gilt als Vergütung für Aufwendungen im Ehrenamt.

Ehrenamtlich tätige Menschen dürfen als Entschädigung für freiwillig geleistete Arbeit pro Jahr steuerfrei einen bestimmten Betrag einnehmen, wenn es sich um Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit handelt, die einen gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zweck fördert im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung. Sozialversicherungsbeiträge müssen auf diese Einnahmen ebenfalls nicht gezahlt werden. Der Steuerfreibetrag wird als Ehrenamtspauschale bezeichnet (Gem. § 3 Nr. 26 a EStG).

Gefördert werden nach §52 Abs. 2 Satz 1 Nor. 10 AO auch Hilfen für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Opfer von Straftaten.

Die Entscheidung inwieweit es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, wird abschließend durch das zuständige Finanzamt getroffen. Grundsätzlich müssen die vollständigen Einkommensnachweise dem Finanzamt zur Einkommensermittlung vorgelegt werden.

Sofern Sie Fragen zur steuerrechtlichen Berücksichtigung der Einnahmen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie zuständige Finanzamt.

Die oben genannten Informationen stellen unseren Kenntnisstand dar, die Angaben sind jedoch ohne Gewähr.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Zielgruppen/Vereine/

  

Wer bezahlt den Laiendolmetscherinnen und Laiendolmetscher-Einsatz?

Die anfragende Stelle/Person/Institution übernimmt die Kosten (Aufwandsentschädigung und Fahrtkosten) und rechnet direkt mit der Laiendolmetscherin bzw. dem Laiendolmetscher ab.

  

Welche Formulare werden benötigt?

Alle notwendigen Formulare stehen Ihnen als Download zur Verfügung.

Dazu gehören im Einzelnen:

  • Formular Einverständniserklärung

Hiermit dokumentieren die Klientinnen und Klienten, für die gedolmetscht werden soll, das Einverständnis, dass eine Laiendolmetscherin bzw. ein Laiendolmetscher beim Gespräch dabei sein wird.

Das Formular verbleibt beim Auftraggebenden des Dolmetschereinsatzes.

  • Formular Zahlung einer Aufwandsentschädigung für den Dolmetschereinsatz.

Dieses gilt als Leistungsnachweis und Quittung.

  

Ich möchte Laiendolmetscherin, bzw. -dolmetscher werden - was muss ich tun?

Als Laiendolmetscherin bzw. -dolmetscher stellen Sie Ihre Sprachkenntnisse zur Verfügung. Neben Ihrer Muttersprache sollten Sie gut Deutsch sprechen. Bevor Sie Einsätze als Laiendolmetscher oder Laiendolmetscherin übernehmen können, absolvieren Sie eine Schulung im Landratsamt.

Sie haben Interesse? Dann melden Sie sich gerne unter der nebenstehenden E-Mail-Adresse.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

Kontakt

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