Lebensmittelüberwachung
Die Lebensmittelüberwachung ist zuständig für die Überprüfung der Einhaltung rechtlicher Vorschriften bei der Herstellung, Behandlung und in dem Inverkehrbringen von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen freiverkäuflichen Arzneimitteln und Bedarfsgegenstände (z.B. Kochgeschirr. Verpackungen von Lebensmitteln…).
Kontakt
Veterinärmedizin und Verbraucherschutz
Sachbearbeitung
Allgemeine Anfragen
mail veterinaeramt@lra-donau-ries.de
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Kontrollaufgaben:
- Risikoorientierte Überprüfung sämtlicher Betriebe, die genannte Produkte herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, durch regelmäßige unangemeldete Betriebskontrollen. Insbesondere Kontrolle der hygienischen Mindestanforderungen der Kennzeichnungsvorschriften und des betriebseigenen Eigenkontrollsystems
- Regelmäßige Entnahme von Proben (Routine und Verdachtsproben) der im Verkehr befindlichen Waren – Untersuchung am LGL (Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit)
- Umsetzung von Schnellwarnungen und Rückrufaktionen
- Verfolgung von Hinweisen vom Verbraucher angezeigter Missstände der Betriebshygiene oder der Beschaffenheit von Lebensmitteln
- Anordnung von Maßnahmen bis hin zur Betriebsschließung bei gravierenden Missständen, sowie Verfolgung und Ahndung Ordnungswidrigkeiten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
Verbraucherschutz: Wir nehmen Verbraucherschutzbeschwerden oder Beschwerdeproben entgegen, bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.
Verbraucher- und Unternehmerberatung:
- Beratung bei Fragen im Umgang mit Lebensmitteln, beispielsweise bei Vereins- und Straßenfesten, Neueröffnungen oder Bauvorhaben. Nehmen Sie gerne Kontakt mit dem für Ihr Gebiet zuständigen Lebensmittelüberwacher auf.