Hilfe zur Gesundheit
Wer nicht bei einer gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung versichert und außerdem bedürftig im Sinne des Gesetzes ist, hat Anspruch auf Hilfen zur Gesundheit.
Der Leistungsumfang soll dem der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen. Leistungsberechtigte sind dadurch Kassenpatienten gleichgestellt.
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