Bildung & Teilhabe
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern einkommensschwacher Familien ermöglicht werden, gezielt zusätzliche Schul- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen. Der Landkreis Donau-Ries möchte jedem Kind nach seinen persönlichen Fähigkeiten Entwicklungsmöglichkeiten bieten.
Im Landkreis Donau-Ries können Leistungen beim Landratsamt, Fachbereich Sozialwesen, beantragt werden.
Sachbearbeitung
Buchstaben A - D, F, G
phone 0906 74-6276
mail sozialhilfe@lra-donau-ries.de
Sachbearbeitung
Buchstabenbereich H - M
phone 0906 74-6346
mail sozialhilfe@lra-donau-ries.de
Sachbearbeitung
Buchstabenbereich E, N - Z
phone 0906 74-6018
mail sozialhilfe@lra-donau-ries.de
Zu den Berechtigten zählen Familien, die
- Leistungen nach dem SGB II (= Bürgergeld),
- Wohngeld,
- Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII,
- Asylbewerberleistungen oder einen
- Kinderzuschlag beziehen.
Die Bedarfe für Bildung und Teilhabe umfassen folgende Leistungen:
Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres:
• ein- und mehrtägige Ausflüge von Schul- oder Kindertageseinrichtungen
• persönlicher Schulbedarf (Gewährung der Leistung zum 01. August und zum 01. Februar, Empfänger von SGB II-Leistungen erhalten diesen direkt vom Jobcenter)
• Lernförderung, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen
• gemeinschaftliches Mittagessen in Schule oder Kindertageseinrichtung
Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
• Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Beiträge für Sportvereine, Musikunterricht, Freizeiten, Ferienprogramme o. ä.)
Nach dem Willen des Gesetzgebers sind die Leistungen (außer Schulbedarf) in der Regel mit dem Leistungsanbieter direkt abzurechnen.
Im Anschluss finden Sie Formulare, die Sie downloaden und ausfüllen können. Darin enthalten sind auch Hinweise auf die Unterlagen, die vorzulegen sind. Wir bitten darauf zu achten, dass diese vollständig vorgelegt werden, da es sonst zu Nachfragen und Verzögerungen kommt. Ihre Anträge werden erst bearbeitet, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie vor Antragsstellung keine Zahlungen leisten.