Besondere Leistungen im SGB XII
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Hilfe in anderen Lebenslagen.
Für bestimmte Lebenssituationen ohne klare gesetzliche Regelung, bei denen trotzdem Hilfe unabweisbar geboten ist, kann die Bewilligung von Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten geprüft werden.
Unter der "Hilfe in anderen Lebenslagen" versteht der Gesetzgeber unter anderem Hilfen zur Weiterführung des Haushaltes, sowie die Übernahme von Bestattungskosten. Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Übernahme von ortsüblichen Bestattungskosten, soweit Kinder und Angehörige auf Grund ihrer wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage sind für eine angemessene Bestattung ihrer verstorbenen Angehörigen zu sorgen.