Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe übernimmt nach Antragstellung der Sorgeberechtigten und Vorliegen der Voraussetzungen die Kosten für folgende Leistungen:
- Erziehungsbeistandschaft
- Unterbringung aufgrund einer Notsituation
- Pflegegeld an die Pflegepersonen im Rahmen der Vollzeitpflege
- Heimerziehung oder eine betreute Wohnform
- Mutter-Kind-Einrichtung
- Betreuung in einer Heilpädagogischen Tagesstätte
- Legasthenie- oder Dyskalkulietherapie
- Heilpädagogische Behandlung
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Übernahme von Beiträgen für Kindertageseinrichtungen und Kosten der Kindertagespflege
Bei teil- oder vollstationärer Hilfe ist zu prüfen, ob dem Kind, Jugendlichen oder jungen Volljährigen und seinen Eltern die Übernahme der Kosten ganz oder teilweise selbst zuzumuten ist, oder ob vom Kind, dem Jugendlichen, jungen Volljährigen oder den Eltern aus dem jeweiligen Einkommen ein Kostenbeitrag zu fordern ist.
Eltern, die ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort u.ä.) oder bei einer Tagespflegeperson betreuen lassen, können einen Antrag auf Übernahme der Kosten der Tageseinrichtung/Kindertagespflege stellen. Nach Prüfung der Einkommensverhältnisse kann unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten durch das Amt für Jugend und Familie erfolgen.