Unterhaltsvorschuss
Wer kann Unterhaltsvorschuss erhalten?
Alleinerziehende Mütter oder Väter erhalten zur Sicherung des Unterhalts ihrer Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, wenn das Kind
- im Inland bei einem Elternteil lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und
- nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder nach dessen Ableben keine Waisenbezüge mindestens in Höhe der jeweiligen Unterhaltsvorschussleistung erhält
Kontakt
Vom 12. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind
- im Inland bei einem Elternteil lebt, der ledig, verwitwet, geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und
- nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder nach dessen Ableben keine Waisenbezüge mindestens in Höhe der jeweiligen Unterhaltsvorschussleistungen erhält und
- keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) Zweites Buch bezieht oder
- durch den Unterhaltsvorschuss Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann oder
- der betreuende Elternteil über Einkommen von mindestens 600 € brutto verfügt.
Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschussrecht sowie zur Höhe des Unterhaltsvorschusses finden Sie hier.