Unbegleitete minderjährige Ausländer

Was ist ein unbegleiteter minderjähriger Ausländer?

Ein unbegleiteter, minderjähriger Ausländer (umA) ist ein junger Mensch unter 18 Jahren, der ohne Begleitung eines Sorgeberechtigten seine Heimat verlassen musste und auf der Flucht ist. Nach der UN-Kinderrechtskonvention und den Aufnahmerichtlinien der Europäischen Union befinden sich unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in einer existenzbedrohenden Krisensituation und müssen besonders geschützt werden. Sie werden deshalb von den zuständigen Jugendämtern in Obhut genommen.

Kontakt
  • Amt für Jugend und Familie - UMA
    phone 0906 74-6238
    mail uma@lra-donau-ries.de
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    Welche Aufgaben leistet der UMA-Fachdienst?

    • Überprüfung und Erhebung von Personendaten
    • Altersfeststellung
    • Inobhutnahme
    • Anregung von Vormundschaften
    • Planung ambulanter und stationärer Jugendhilfen
    • Planung von Hilfen für junge Volljährige
    • Klärung von möglichen Familienzusammenführungen
    • Organisation und Durchführung der bundesweiten Verteilung
    • Kooperation mit anderen Fachdiensten
    Weitere Schlagworte: Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)

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