Jugendbeauftragte in Kommunen
Die kreisangehörigen Gemeinden sollen im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit dafür sorgen, dass in ihrem örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
Die Kommunale Jugendarbeit der Landkreise berät und unterstützt die kreisangehörigen Gemeinden bei der Erfüllung der Aufgaben und trägt erforderlichenfalls durch finanzielle Zuwendungen zur Sicherung und zum gleichmäßigen Ausbau eines bedarfsgerechten Leistungsangebots bei.
Auswahl von Arbeitsansätzen:
- Beratung und Unterstützung der Gemeinden beim Aufbau einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Struktur von Jugendarbeit
- Regelmäßige Information der kreisangehörigen Gemeinden über aktuelle Themen der Jugendarbeit
- Regelmäßige Information von Mandatsträgern/-innen der Gemeinde (Jugendbeauftragte, Jugendforumssprecher etc.) zu allgemeinen Themen der Jugendarbeit
- Beratung von auf der örtlichen Ebene tätigen Jugendgruppen und Verbänden zu allen Fragen der Jugendarbeit
- Beratung zu Beteiligungsformen von Kindern und Jugendlichen
- Abstimmung der Arbeitsschwerpunkte der öffentlichen und freien Träger auf Landkreisebene
- Kooperation bei Ausarbeitung und Umsetzung der Jugendhilfeplanung
- Ergänzung der Aktivitäten der Gemeinden durch zielgerichtete unterstützende Aktionen
- Beratung, Kooperation und Unterstützung in Fragen des Kinder- und Jugendschutzes
Für die Jugendbeauftragten der Gemeinden und Städten finden in regelmäßigen Abständen Informationsveranstaltungen oder Fortbildungen statt.
HIER finden Sie Infomaterialien zum Bundeskinderschutzgesetz.