Kindertagesstätten
Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht ab Vollendung des
1. Lebensjahres bis zum Schuleintritt. Kinder mit Behinderung können im Rahmen von Einzelintegrationsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden.
Alle Kinderbetreuungssysteme haben den gesetzlichen Auftrag, Kinder zu bilden, zu erziehen und zu betreuen.
Kontakt
Amt für Jugend und Familie - Kindertagesbetreuung
phone 0906 74-6238
mail kinderbetreuung@lra-donau-ries.de
phone 0906 74-6238
mail kinderbetreuung@lra-donau-ries.de
Welche Aufgaben hat die Fachberatung?
- Die Fachberatung unterstützt alle Beteiligten im Bereich Kindertagesbetreuung u.a. durch Beratung, Information und Qualifizierung und fördert die Kooperation und Vernetzung. Dazu gehören u.a.
- Fachliche Beratung der Kommunen und der Träger von Kindertageseinrichtungen
- Begleitung und Unterstützung der Kindertageseinrichtungen in pädagogischen und organisatorischen Fragen
- Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Kindertagesbetreuung
- Beratung und Unterstützung von Eltern bei der Wahl der geeigneten Kinderbetreuungsform
- Die Fachaufsicht ist für die Beratung und Überprüfung der Kindertageseinrichtungen im Betriebserlaubnisverfahren und für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zuständig.
Hier finden Sie einen Überblick über die Betreuungsangebote im Landkreis Donau-Ries.