Jugend & Familie
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“
(§ 1 Absatz 1 Sozialgesetzbuch VIII –Kinder- und Jugendhilfe)
Die öffentliche Jugendhilfe hat den gesetzlichen Auftrag, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.
Kontakt
Amt für Jugend und Familie
Dienststelle Donauwörth
phone 0906 74-6238
mail jugendamt@lra-donau-ries.de
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Amt für Jugend und Familie - Nördlingen
Dienststelle Nördlingen
phone 0906 74-6870
mail jugendamt@lra-donau-ries.de
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