Jobcenter Donau-Ries
Das Jobcenter Donau-Ries ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Donauwörth und des Landkreises Donau-Ries und zuständig für die Umsetzung des Sozialgesetzbuches II (SGBII).
Bürgerinnen und Bürger des Landkreises und ihre Familienangehörigen erhalten finanzielle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II) einschließlich der Kosten für die Unterkunft:
- sofern die Antragstellerinnen und Antragsteller zwischen 15 und 65 Jahre alt sind
- aus medizinischer Sicht noch mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können und
- hilfebedürftig sind
Das Jobcenter berät den leistungsberechtigten Personenkreis hinsichtlich der Arbeitssuche und der damit verbundenen Fördermöglichkeiten.
Informationszentrale
phone 0906 788-770
mail jobcenter-donau-ries@jobcenter-ge.de
Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II) und zu den Aufgaben des Jobcenters Donau-Ries finden Sie auf den folgenden Seiten: