Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung

Anlass und Grundlage dieses Teilhabeplans ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK), das 2006 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet wurde und 2008 in Kraft trat. Das internationale Abkommen macht deutlich, dass die umfassende Teilhabe und Teilnahme von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben beziehungsweise die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft verbrieftes Menschenrecht ist, das auch auf kommunaler Ebene umzusetzen ist.

Um die Ziele der UN-BRK auch auf kommunaler Ebene umzusetzen, hat der Landkreis Donau-Ries in enger Zusammenarbeit und Einbindung von Betroffenen, der Fachlichkeit und Öffentlichkeit beschlossen, den Landkreis selbst in den Blick zu nehmen. Ziel dabei ist, Inklusion in der Region umzusetzen und mit Leben zu füllen. Grundlage hierfür bilden die in der UN-BRK formulierten Artikel, wie beispielsweise

•           Art. 9 der UN-BRK barrierefreier Zugang zur physischen Umwelt im städtischen wie ländlichen Raum sowie Transportmitteln,

•           Art. 24 der UN-BRK das Recht auf Bildung,

•           Art. 27 der UN-BRK zur Teilhabe am beruflichen Leben,

•           Art. 29 UN-BRK das Recht auf politische Teilhabe, inklusive der Bildung von Organisationen zur Selbstvertretung,

•           Art. 30 UN-BRK zur Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport.

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