Seniorenpolitisches Gesamtkonzept
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind nach Artikel 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) verpflichtet, integrative regionale Seniorenpolitische Gesamtkonzepte zu entwickeln, die diese Themen mit abbilden. Das Seniorenpolitische Gesamtkonzept basiert auf einer Bestandsanalyse sowie auf Prognosen, welche Herausforderungen sich für die jeweilige Kommune in Zukunft ergeben werden, um diesen aktiv zu begegnen. Die Seniorenpolitischen Gesamtkonzepte fokussieren die großen Potenziale älterer Menschen und schaffen gleichzeitig passgenaue Unterstützungsstrukturen vor Ort.
Im Jahr 2010 wurde das erste Mal für den Landkreis Donau-Ries ein Seniorenpolitisches Gesamtkonzept erarbeitet. Sowohl die demografische Entwicklung als auch die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept haben vielschichtige Veränderungen in der Seniorenarbeit bewirkt und die Rahmenbedingungen in den Kommunen vor Ort weiterentwickelt. Um diesen Entwicklungen gerecht zu werden und zu prüfen, inwieweit die bestehenden Strukturen auszubauen bzw. welche Schwerpunkte in den nächsten Jahren zu setzen sind, wurde das Konzept aus dem Jahr 2010 fortgeschrieben. Der Auftrag für die Erneuerung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes wurde an das Institut AfA - Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung GmbH erteilt. Dabei wurden die bestehenden Maßnahmen geprüft, ob sie noch Gültigkeit haben und neue Maßnahmen entwickelt, um die Seniorenarbeit im Landkreis Donau-Ries zukunftsfähig aufzustellen.
Hier finden Sie Dokumente, Anträge und Formulare zum Thema "Förderrichtlinien Seniorenpolitisches Gesamtkonzept".