Der Inklusionsbeirat Donau-Ries
Was sind die Aufgaben des Inklusionsbeirates Donau-Ries?
- Wahrnehmung der Interessen und Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderung
- Zentraler Baustein für die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung
- Förderung des Erfahrungsaustausches
- Beratung der Kreisverwaltung, des Kreistages, von Landkreisgremien und anderer öffentlicher Träger rund um das Thema Inklusion in allen Lebenslagen
- die Mitwirkung bei der Überprüfung von öffentlichen Veranstaltungen auf Barrierefreiheit
- Erstellung und Implementierung eines Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
1. Vorsitzender des Inklusionsbeirates Donau-Ries; externer Ansprechpartner außerhalb des Landratsamtes Donau-Ries
Gewerbestraße 19, 86720 Nördlingen
phone 0906 74-546
mail inklusionsbeirat_donauries@t-online.de
2. Vorsitzender des Inklusionsbeirates Donau-Ries; externer Ansprechpartner außerhalb des Landratsamtes Donau-Ries
Gewerbestraße 19, 86720 Nördlingen
phone 0906 74-546
mail inklusionsbeirat_donauries@t-online.de
Was ist das Ziel des Inklusionsbeirates Donau-Ries?
„Es ist uns ein wichtiges Ziel, die Inklusion im Landkreis Donau-Ries zu fördern und den speziellen Bedürfnissen und Anforderungen von beeinträchtigten Personen gerecht zu werden. Die Arbeit des Inklusionsbeirates ist dabei von zentraler Bedeutung“, so Landrat Stefan Rößle.
Seit der Gründung 2017 konnte der Beirat bereits in verschiedenen Bereichen Erfolge erzielen:
- Mitarbeit beim Leitfaden zur Barrierefreiheit für die Veranstaltungsbroschüre „Feste feiern“
- Verbesserung der Wohnsituation von Menschen mit Behinderung
- Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, z.B. ÖPNV
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit zum Thema Inklusion
Wer ist alles im Inklusionsbeirat Donau-Ries?
- Menschen mit Behinderung aus dem Landkreis Donau-Ries
- Fraktionsmitglieder des Kreistages
- Vertreter der öffentlichen Hand
- Mitglieder der ARGE OBA (Arbeitsgemeinschaft Offene Behindertenarbeit im Landkreis Donau-Ries)
- Beauftragter für Seniorenpolitik und der Belange von Menschen mit Behinderung des Landkreises
- Vertreter*innen verschiedener Vereine
Die Amtszeit des Inklusionsbeirates orientiert sich an der Amtszeit des Kreistages.
Interessierte Vereine können sich in den Beirat berufen lassen.
Die Menschen mit Behinderung stellen die Mehrheit des Beirats.
Die Satzung des Inklusionsbeirates Donau-Ries finden Sie untenstehend.
Was bedeutet Inklusion?
Inklusion heißt, dass jeder Mensch überall mitmachen kann und automatisch dazu gehört. Kein Mensch soll ausgeschlossen oder ausgegrenzt werden. Jeder soll die gleichen Chancen haben.
Diese Chancengleichheit zieht sich durch alle Lebensbereiche, wie Wohnen, Freizeit oder auch an der Arbeit.
Wir wollen schaffen, dass Barrieren und Hindernisse abgebaut werden.
Wenn wir dieses Ziel erreicht haben, können wir von Inklusion sprechen.