Fachstelle Pflege- & Behinderteneinrichtungen
Die Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA) – früher auch als Heimaufsicht bezeichnet – ist als staatliche Aufsicht für den ordnungsrechtlichen Vollzug des Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) und der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) zuständig für:
- Stationäre Einrichtungen der Pflege oder für Menschen mit Behinderung
- Betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderung
- Ambulant betreute Wohngemeinschaften
Das multiprofessionelle Team besteht aus Verwaltungs- und Pflegefachkräften, Sozialpädagogen und Ärzten. Die Aufsicht erfolgt durch:
- regelmäßige Besuche in den Einrichtungen zur Qualitätssicherung
- Beratung der Träger und Leitungen der Einrichtungen
- Beratung der Bewohner, Angehörigen und Betreuer bei Fragen oder Beschwerden
Für Bewohner von Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen sowie von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sieht der Gesetzgeber ein besonderes Schutzbedürfnis. Um diesem gerecht zu werden, sollen sie durch die Beratungs-, Aufsichts- und Prüftätigkeit der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) bei den Kreisverwaltungsbehörden vor Beeinträchtigungen geschützt werden.
Die FQA soll vor allem die Wahrung der Interessen und Bedürfnisse der Bewohner sichern, die Betreuung der Bewohner durch ausreichend fachlich qualifiziertes Personal gewährleisten. Der staatlichen Aufsichtsbehörde sind außerdem die Inbetriebnahme einer Einrichtung spätestens 3 Monate vor der vorgesehenen Eröffnung sowie z. B. deren Schließung, ihre Verlegung, die Änderung der Art oder der Anzahl der Wohnplätze und der Wechsel des Leiters anzuzeigen.
In die Zuständigkeit der FQA Donau-Ries fallen 14 Einrichtungen der Pflege mit über 1.000 Plätzen. Weiter geben drei Träger von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in ihren 26 Einrichtungen mit über 70 (Außen)Wohngruppen rund 640 Menschen eine Heimat.
Die Behörde berät die Bewohner und Einrichtungen. Sie kann bestimmte Auskünfte verlangen, die Einrichtung jederzeit überprüfen, bei festgestellten Mängeln Anordnungen erlassen und ggf. die Beschäftigung ungeeigneter Leiter und Mitarbeiter untersagen.
Die FQA überwacht die Einrichtungen durch in der Regel nicht angekündigte Prüfungen vor Ort. Regelmäßig werden die Einrichtungen jährlich – bei Beschwerden auch anlassbezogen – geprüft.
Die Prüfungen orientieren sich am Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz – PfleWoqG) sowie am vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlassenen Prüfleitfaden für stationäre Einrichtungen. Dabei ist die bei den Bewohner ankommende Ergebnisqualität der wesentliche Aspekt, es werden aber auch die Struktur- und die Prozessqualität geprüft.
Über die Prüfung wird ein Bericht, der die wesentlichen Ergebnisse – gegliedert in Angaben zur Struktur, allgemeine/positive Feststellungen; Verbesserungsvorschläge und Mängel – erstellt. Der Bericht geht an den Träger der Einrichtung, an den Kostenträger (Bezirk Schwaben als zuständiger Sozialhilfeträger) und bei Pflegeeinrichtungen an den Medizinischen Dienst Bayern.
Für die Bewohner und deren Angehörige sowie die Mitarbeiter von Einrichtungen steht die FQA als Beratungs- und Beschwerdestelle zur Verfügung. Die Beschwerden werden auf Wunsch vertraulich behandelt und auch anonymen Hinweisen wird nachgegangen.
Die Rechtsgrundlagen sowie weitere Informationen zu Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen sowie Menschen mit Behinderung finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Ministeriums für Gesundheit und Pflege unter https://www.stmgp.bayern.de.