Kopfläuse
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Ein jährlich wiederkehrendes Thema.
Das erste Anzeichen für einen Kopflausbefall ist meist ein ungewöhnlich starker Juckreiz. Besteht der Verdacht, dass sich die Tiere auf dem Kopf ausgebreitet haben, sollten die Haare genau untersucht werden. Dazu kämmt man das nasse Haar Strich für Strich auseinander. Häufiger als die Läuse selbst findet man deren Eier – die sogenannten Nissen. Sie sind mit bloßem Auge als kleine Punkte sichtbar und kleben besonders in der Nähe der Haarwurzeln an den Haaren fest. Zur Diagnose und Entfernung gibt es auch spezielle Läuse- und Nissenkämme; zusammen mit einem Vergrößerungsglas führen diese Hilfsmittel zu einer eindeutigen Diagnose.
Kopfläuse (Pediculus humanus capitis) sind bis zu 3 mm groß und krabbeln von Haar zu Haar. Sie können nicht fliegen oder springen und werden also nur durch direkten Kontakt übertragen! Die Läuse ernähren sich durch regelmäßiges Blutsaugen, 2 - 3 mal täglich insgesamt einige Milliliter Blut. Das dauert jedes Mal ein paar Minuten. Die Laus benutzt dazu drei Stechrüssel aus ihrem Mund, die in die Kopfhaut eindringen. Dabei wird eine winzige Menge „Speichel" abgesondert. Diese körperfremde Flüssigkeit ruft als Reaktion Jucken und Hautrötung hervor. Meistens befinden sich nicht mehr als 20 Läuse auf dem Kopf. Bevorzugte Stellen sind die Schläfen-, Ohren- und Nackengegend, aber auch Augenbrauen und Barthaare. Im Gegensatz zur häufig verbreiteten Ansicht spielt es keine Rolle, ob man lange oder kurze Haare hat; aber in langen Haaren können sich die Tierchen natürlich besser verstecken. Der Läusestich ist im Allgemeinen harmlos. Die größte Gefahr ist das ständige Kratzen. Es kann dadurch zu offenen Wunden kommen, die sich bei Kontakt mit den Ausscheidungen der Läuse entzünden. Die Folgen sind Hautentzündungen/ Hautausschläge.
Die erwachsenen Läuse haben eine hellgraue bis (wenn vollgesogen) braune Farbe und werden, wie bereits erwähnt, bis zu 3 mm groß. Die Kopflaus bevorzugt die im Kopfhaar herrschende Temperatur von etwa 28 °C. Bei Temperaturen um 22 °C verlangsamt sich die Entwicklung und bei 10 °C hört sie fast auf.
Das Weibchen legt 4 Eier pro Tag, die so genannten Nissen, die an den Haaren verklebt werden (unter 12 Grad findet übrigens keine Eiablage mehr statt). Acht Tage später schlüpft die Larve. Sie durchläuft innerhalb von weiteren acht Tagen drei Entwicklungsstadien (Häutungen). Ein bis zwei Tage nach der dritten Häutung sind die Kopfläuse geschlechtsreif. So entsteht drei Wochen nach der Eiablage eine neue Generation Läuse. Männliche Läuse leben etwa 15 und weibliche 30-35 Tage. Übrigens, männliche Läuse sind nicht notwendig zur Reproduktion; auch unbefruchtete Nissen können sich durch Parthenogenese zu Läusen entwickeln.
Wenn Läuse (und Larven) sich nicht ernähren können, dann sterben sie schnell ab. Bei 35 °C überleben sie nur einen Tag; bei 25-30 °C zwei Tage; bei 10-20 °C aber bis 7 Tage. Im letzten Fall können nach 5 Hungertagen immer noch schlüpffähige Eier abgelegt werden.
Was tun gegen Läuse?
Sind Läuse in den Haaren festgestellt worden, sind die Haare zu behandeln. Entsprechende zugelassene Kopflausmittel sind in der Apotheke erhältlich, lassen Sie sich dort bzw. von Ihrem Kinder- oder Hausarzt beraten. Die folgend aufgeführten Substanzen wurden hinsichtlich den Anforderungen nach dem aktuellen Kenntnisstand zur Tilgungswirkung und toxikologischen Auswirkungen getestet (Quelle: Bundesgesundheitsbl 2016 · 59:690–701), aber auch andere Mittel sind bei korrekter Anwendung vergleichbar wirksam. Es ist wichtig, die Mittel streng nach Gebrauchsanweisung anzuwenden. Augen, Mund und Nase sollten nicht mit den Mitteln in Berührung kommen, da die Wirkstoffe die Schleimhäute reizen. Abgetötete Läuse und Eier können durch Kämmen mit einem Läusekamm entfernt werden. Dessen Zinken stehen enger zusammen als bei einem normalen Kamm.
Eine Behandlung ist beispielsweise möglich mit:
- Allethrin (Jacutin Pedicul Spray®)
- Permethrin (InfectoPedicul Extra®) oder
- Dimeticon (NYDA®, Jacutin Pedicul Fluid Lösung®)
Bei Kopflausbefall empfiehlt sich folgende strikte Vorgehensweise:
- Untersuchen Sie den Haarbereich regelmäßig täglich über mindestens 12 Tage hinweg.
- Bestätigt sich der Befall (lebende Läuse oder prall gefüllte Nissen im Abstand von maximal 1 cm von der Kopfhaut), leiten Sie bitte umgehend eine konsequente Behandlung nach Gebrauchsanweisung mit einem der zugelassenen Mittel ein. Die Haare nass oder feucht mit einem Nissenkamm – am besten vor hellem Hintergrund – gründlich auskämmen. Die Verwendung einer Haarpflegespülung erleichtert das Auskämmen. Dieses sog. „feuchte Auskämmen“ sollte alle 4 Tage wiederholt werden (Tag 1, 5, 9, 13).
- Wiederholen Sie diese Behandlung auf jeden Fall nach 8 bis 10 Tagen (egal ob noch Hinweise auf Lausbefall vorliegen oder nicht!). Halten Sie bitte diesen Zeitraum unbedingt ein, weil zwischenzeitlich neue Läuse aus Eiern geschlüpft sein können!
- Untersuchen Sie alle Familienmitglieder ebenfalls auf Kopflausbefall, oft kann eine Mitbehandlung sinnvoll sein.
- Informieren Sie bei einem Befall Ihres Kindes auch alle Eltern von Kindern / Spielgefährten, mit denen Ihr erkranktes Kind Kontakt hatte; auch diese Kontaktpersonen müssen umgehend untersucht werden. Sollte Ihr Kind eine Gemeinschaftseinrichtung (Schule, Kindergarten, etc.) besuchen so informieren Sie auch die Einrichtung über den Kopflausbefall Ihres Kindes (gesetzliche Meldepflicht). Diese Meldung ist auch notwendig, wenn Sie Ihr Kind bereits erfolgreich behandelt haben! Ohne diese Meldung können sich andere Kinder, die nichts von der Erkrankung innerhalb der Gruppe wissen, rasch infizieren und die Läuse somit innerhalb der Gruppe wieder verbreiten. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung ist zur Weitermeldung an das Gesundheitsamt verpflichtet, um Häufigkeit und Ausbreitung der Erkrankung überwachen zu können.
Eine optimale Behandlung besteht nach heutiger Auffassung in der Kombination chemischer, mechanischer und physikalischer Wirkprinzipien, so dass synergistische Effekte genutzt werden können.
Therapieschema bei Kopflausbefall (entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch Instituts)
Tag | Maßnahme |
1 | Erste Behandlung mit einem Insektizid, nass auskämmen |
5 | Nass auskämmen (um früh nachgeschlüpfte Larven zu entfernen bevor sie mobil sind) |
8, 9 oder 10 | Zweite Behandlung mit einem Insektizid (zwingend erforderlich, um spät geschlüpfte Larven abzutöten) |
13 | Nass auskämmen (zur Nachkontrolle) |
17 | Eventuell erneut auskämmen (zur nochmaligen Kontrolle) |
Vergessen Sie nicht, Ihre Umgebung zu informieren (Kindergarten, Schule, Spielkameraden: Gesetzliche Meldepflicht!). Nur so kann eine Weiterverbreitung der Läuse verhindert werden! Ihre Angaben werden von der Kindergarten- bzw. Schulleitung vertraulich behandelt.
Egal welche Behandlung durchgeführt wird: Nach etwa acht bis zehn Tagen muss der Kopf erneut gründlich kontrolliert werden; die Behandlung mit den o.g. Mitteln muss optimaler Weise am 8. oder 9. Tag wiederholt werden, denn aus Eiern, die die Prozedur überlebt haben, können in dieser Zeit neue Läuse schlüpfen.
Alle Mitglieder einer Lebensgemeinschaft sollten sorgfältig kontrolliert und bei Befall behandelt werden. Nur unter konsequenter Beachtung dieser Schritte lässt sich der Läusebefall dauerhaft einschränken bzw. beseitigen. Bitte arbeiten Sie alle zuverlässig mit und beachten Sie nicht nur die Gesundheit Ihres eigenen Kindes, sondern die der gesamten Gruppe bzw. Schulklasse. Eine Re-Infektion könnte auch Ihr Kind treffen!
Mögliche Ursachen für erneuten Läusebefall trotz Behandlung
- Nicht korrektes Vorgehen gemäß obigem Schema à ggf. nochmals streng nach dem gesamten Schema handeln
- Resistenz auf eines der angewendeten Mittel à in diesem Fall auf ein anderes Produkt zugreifen
- das Kind hat weiterhin enge Kontakte zu anderen Personen mit Lausbefall, die nicht oder nicht ausreichend behandelt sind à Verwendung von ungeeigneten Mitteln oder nicht nach den Vorgaben des Herstellers
Hygienemaßnahmen in Haushalt, Kindergarten und Kinderhort
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Da Kopfläuse sich nur auf dem menschlichen Kopf ernähren und vermehren können, sind Reinigungs- und andere Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung und dienen vorsorglich der Unterbrechung eventuell möglicher Übertragungsvorgänge:
- Kämme, Haarbürsten, Haarspangen und -gummis sollen in heißer Seifenlösung gereinigt werden,
- Schlafanzüge und Bettwäsche, Handtücher und Leibwäsche sollen gewechselt werden,
- Kopfbedeckungen, Schals und weitere Gegenstände, auf die Kopfläuse gelangt sein könnten, sollen für 3 Tage in einer Plastiktüte aufbewahrt werden.
Insektizid-Sprays sind nicht nötig!
Wiederzulassung in eine Gemeinschaftseinrichtung
Nach dem Infektionsschutzgesetz darf ein Kind, das Läuse hat, Schul- und Kindergartenräume oder sonstige Gemeinschaftseinrichtungen nicht betreten oder an deren Veranstaltungen teilnehmen. Jeder Befall muss der Einrichtung gemeldet werden. Kinder, die verlaust sind, dürfen die Einrichtung erst wieder besuchen, wenn nach einer korrekt durchgeführten Behandlung eine Weiterverbreitung der Verlausung nicht mehr zu befürchten ist.
Die Wiederzulassung in Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen ist unmittelbar nach einer erfolgten Behandlung möglich. Unter der Voraussetzung, dass die Sorgeberechtigten eine für diesen Fall vorgesehene Bestätigung (siehe Meldeformular unten) unterschrieben zurückgeben, darf das Kind am Tag nach der Erstbehandlung wieder die Gemeinschaftseinrichtung besuchen. Möglich ist auch das Vorlegen eines ärztliches Attests zur Bestätigung, dass eine Behandlung korrekt durchgeführt wurde.
Weitere Informationen
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