Infektionskrankheiten
Eine Infektionskrankheit ist eine ansteckende Krankheit, die durch Krankheitserreger wie Bakterien, Pilze oder Viren Erkrankung hervorgerufen wird. Nicht jede Infektion führt zwangsläufig zu einer symptomatischen Erkrankung. Die Symptome und deren zeitlicher Ablauf können vielfältig sein, dennoch kann das Krankheitsbild auch sehr eindeutig für einen Erreger sein.
Ausschlaggebend für den Verlauf und die Prognose einer Infektionskrankheit ist die Fähigkeit des Immunsystems, den Erreger zu eliminieren. Zudem gibt es medikamentöse Therapieansätze, die dies unterstützen sollen, z.B. durch Antibiotika gegen Bakterien, Antimykotika gegen Pilze und Virostatika gegen Viren.
Gegen einige Erreger gibt es die Möglichkeit der vorbeugenden Impfung.
Die Grenze zwischen verschiedenen Krankheitserregern ist oft durchlässiger, als man zunächst annimmt. Während Infektionskrankheiten durch Bakterien, Pilze oder Viren hervorgerufen werden, zeigen Zoonosen, wie komplex Übertragungswege sein können: Krankheiten, die von Tieren auf Menschen überspringen, verdeutlichen, wie eng unsere Gesundheitssysteme mit der Umwelt verzahnt sind und welche entscheidende Rolle Präventionsstrategien bei der Kontrolle dieser Übertragungswege spielen. Beachten Sie daher auch Maßnahmen zur Entsorgung toter Tiere, wie Igel, Mäuse und andere kleine Säugetiere.
Informationen zu verschiedenen Krankheitserregern und Übertragungswegen, Krankheitszeichen und richtiges Verhalten im Krankheitsfall gibt es in den Erregersteckbriefen vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit in verschiedenen Sprachen. Zusätzliche Informationen zu den in Deutschland vorkommenden Infektionskrankheiten bietet die Übersicht Infektionskrankheiten des Robert-Koch-Instituts (RKI).
Tuberkulose
Aufgrund der Bedeutung für die öffentliche Gesundheit und der besonderen Herausforderungen im Umgang mit dieser Erkrankung zählt die Tuberkulosefürsorge zu den Aufgaben der Gesundheitsämter. Neben der Betreuung und Beratung bietet Ihnen unsere Tuberkulosefürsorgestelle weitere Informationen über die Erkrankung.
Informationen für Gemeinschaftseinrichtungen
In Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten. Um Alle vor ansteckenden Krankheiten zu schützen, sind im Infektionsschutzgesetz (IfSG) Regelungen festgelegt.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) bietet hierfür einen Belehrungsbogen für Eltern und Sorgeberechtigte gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 IfSG.
Meldeweg für Gemeinschaftseinrichtungen und Praxen
- Meldungen durch Gemeinschaftseinrichtungen:
Für die Meldungen von meldepflichtigen Krankheiten an das Gesundheitsamt gemäß §§ 33, 34, 36 IfSG nutzen Sie bitte die Meldeliste für Gemeinschaftseinrichtungen und übermitteln die Informationen über das Uploadformular für Gemeinschafts- und medizinische Einrichtungen. - Meldungen durch Arztpraxen:
Für die Meldungen von meldepflichtigen Krankheiten an das Gesundheitsamt gemäß §§ 6, 8 und 9 IfSG nutzen Sie bitte den Arztmeldebogen gemäß §§ 6, 8, 9, IfSG des RKI. Sie können die Daten sicher über unser Uploadformular für Gemeinschafts- und medizinische Einrichtungen übermitteln. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass Übermittlungen per Fax je nach Gerät nur eingeschränkt lesbar sein können.
Wiederzulassung in eine Gemeinschaftseinrichtung
Unter Umständen ist vor dem 1. Besuch nach einer durchgemachten Erkrankung ein ärztliches Attest zur Vorlage in der Gemeinschaftseinrichtung erforderlich.
Eine Übersicht der Erkrankungen mit Inkubationszeit, Meldepflicht und Hygienemaßnahmen ist in der Wiederzulassungstabelle für Kindertagesstätten und Schulen zu finden. Diese Tabelle basiert auf den Wiederzulassungsempfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI).