EU-Badegewässer
EU-Badegewässer
In die Liste der EU-Badegewässer werden nur die Gewässer aufgenommen, bei denen mit einer großen Zahl von Badenden gerechnet wird und für die auf Dauer kein Badeverbot erlassen wurde oder vom Baden dauerhaft abgeraten wird. Mit der Aufnahme eines Gewässers in die EU-Badegewässerliste sind Qualitätskontrollen des Wassers an der Badestelle durch die Gesundheitsämter verbunden. In Bayern werden sechs Proben pro Badestelle vor und in der Badesaison von 15. Mai bis 15. September genommen. Diese werden am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersucht.
Am 24. März 2006 ist die novellierte Badegewässer-Richtlinie in Kraft getreten. Bis zum 24. März 2008 musste das neue EU-Regelwerk in nationales Recht überführt werden. Für den Vollzug der Regelungen sind die Bundesländer zuständig.
Legende: EU - Einstufung der Badegewässerqualität:
Einstufung des Badegewässers in den vergangenen Jahren
Durch die Konformitätsberechnung sind die ehemaligen jährlichen Einstufungen abgelöst worden. Bei Interesse an den jahresbezogenen Einstufungen kann man sich über folgenden Link informieren: