Das Masernschutzgesetz
Vom Masernschutzgesetz betroffen sind neben Gemeinschaftseinrichtungen unter anderem auch medizinische Versorgungseinrichtungen. Mit dem Masernschutzgesetz verbunden sind viele Fragen, die u. a. auf dieser Seite beantwortet werden.
Die folgenden Merkblätter dienen als Informationsgrundlage.
- Merkblatt: Masernschutz nachweisen durch Impfausweis oder ärztliches Zeugnis
- Merkblatt für medizinisches Fachpersonal: Masern-Impfung und -Immunität
Weitere Informationen können Sie der nachfolgend genannten Portale entnehmen:
www.lgl.bayern.de
www.bzga.de
www.rki.de
Kontakt
Weitere Schlagworte: Das Masernschutzgesetz