Das Gesundheitsamt spielt in seiner Funktion als Hygieneaufsicht in vielfältigen Bereichen eine wichtige Rolle:
Das Gesundheitsamt ist zuständig für die mikrobiologische Beprobung von Badeseen im Landkreis und veröffentlicht die Ergebnisse während der Badesaison in regelmäßigen Abständen. Weiterhin führt es die hygienische Aufsicht über die Schwimmbäder im Landkreis.
Auch für die Einhaltung der Trinkwasserqualität gemäß Trinkwasserverordnung und bei positiven Legionellenbeprobungen ist das Gesundheitsamt Ansprechpartner.
Hygiene in medizinischen Einrichtungen
Krankenhäuser, Tageskliniken, Senioren- und Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, medizinische Praxen, Rettungswachen und Blutspendedienste werden durch das Gesundheitsamt hygienisch überwacht, um Infektionsrisiken zu erkennen und die Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten beim Menschen zu verhindern.
Rahmenhygieneplan für ambulante Pflegedienste
Rahmenhygieneplan für stationäre Pflegedienste
Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften
Für Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten und ähnliche Betreuungsformen steht das Gesundheitsamt beratend zur Verfügung. Die infektionshygienische Aufsicht gilt auch für Gemeinschaftsunterkünfte, in welchen durch gemeinschaftliches Teilen von Räumen zur Körperpflege oder Schlafmöglichkeiten ebenfalls Infektionskrankheiten weiterverbreitet werden können. Die Spannweite erstreckt sich von Obdachlosenheimen, Unterkünften von Asylbewerbern bis hin zu Campingplätzen und Schullandheimen.
Sowie:
- Hygiene in heilberuflichen Praxen und gewerblichen Betrieben zur Körperpflege
- Hygieneaufsicht über Berufe des Gesundheitswesens
Medizinalaufsicht
- Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs
- Überprüfung und Aufsicht über heilkundeerlaubnispflichtige Tätigkeiten
- Meldungen zu Beginn/Beendigung und Änderungen von Tätigkeiten in einem gesetzlich geregelten, nicht-ärztlichen Heilberuf
- Reisen mit Betäubungsmitteln
Um die Abgrenzung einer gewerblichen Tätigkeit zur Heilkunde und damit erlaubnispflichtigen Tätigkeiten zu erleichtern, können Sie hier verschiedene Merkblätter zu gängigen Berufsfeldern einsehen: