Lebensmittelbelehrung
Bevor Sie in einer Küche oder Gemeinschaftsverpflegung tätig werden oder sonst gewerbsmäßigen Kontakt mit Lebensmitteln haben, müssen Sie eine Belehrung erhalten.
Wer gewerbsmäßig direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln hat oder in Küchen bzw. Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig ist, braucht vor Antritt seiner Tätigkeit eine Belehrung durch das zuständige Gesundheitsamt oder von einer oder einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt.
Die Belehrung findet derzeit ausschließlich online statt.
Nach erfolgreicher Belehrung erhalten Sie eine Bescheinigung, die bundesweit gültig ist.
Anmeldung zur Online-Belehrung
Bitte hier klicken zur Schritt für Schritt-Erklärung:
1. Wunschtermin wählen Über das Terminbuchungssystem
https://don.gotzg.de/ suchen Sie sich einen Wunschtermin für die Online-Belehrung aus. Die Teilnahmegebühr beträgt 28 Euro. Ihre Daten werden datenschutzkonform übertragen. Sie werden zum gebuchten Termin per Whatsapp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf kontaktiert.
2. Anmeldung zum Belehrungstermin
Um an der Online-Belehrung teilnehmen zu können, benötigen Sie einen PC, ein Notebook, ein Tablet oder ein Smartphone. Die Geräte müssen über eine Kamera oder eine Webcam verfügen. Voraussetzung für die Teilnahme ist außerdem eine stabile Internetverbindung. Bitte starten Sie Ihr Gerät 10 Minuten vor Ihrem Belehrungstermin und rufen Sie folgenden Link auf: https://www.don.gotzg.de/
3. Legitimationsprüfung
Sie werden per Video-Chat kurz zugeschaltet und zeigen Ihren Personalausweis, sodass ein Vergleich mit der bei Terminbuchung übermittelten Ausweisnummer erfolgen kann.
4. Zugangs-Code
Sie erhalten Ihre Zugangsdaten und können dann aus einer von 17 Sprachen auswählen, die als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet sind.
5. Belehrungsfilm
Sie schauen sich den Belehrungsfilm an und lesen sich ein Merkblatt durch. Auch das Merkblatt steht in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
6. Test
Zum Abschluss der Online-Belehrung absolvieren Sie einen Test mit 8 Fragen. Der Test kann bei Bedarf wiederholt werden.
7. Bescheinigung
Ihre Bescheinigung über die Belehrung können Sie anschließend herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per Email zugesendet.
Verpflichtende Schulpraktika:
Möchten Sie aufgrund eines verpflichtenden Schulpraktikums eine Gebührenbefreiung in Anspruch nehmen, müssen Sie eine entsprechende Bescheinigung des Trägers an die Mailadresse hygienebelehrung@lra-donau-ries.de senden. Sie erhalten einen Gutschein-Code, mit dem Sie die Anmeldung durchführen können.
Technische Probleme?
Während Ihrer Online-Belehrung steht Ihnen technisch fachkundiges Personal unter der Rufnummer 02182 850765, sowie per E-Mail ifsg@tz-glehn.de zur Verfügung.
Ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten
Seit Februar 2005 ist die Belehrungspflicht im Vollzug des § 43 IfSG für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei Vereinsfesten entfallen. Das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat für ehrenamtliche Helfer das Merkblatt Lebensmittelinfektionen vermeiden sowie den Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln erstellt. Die Vereinsvorstände haben ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend hygienisch aufzuklären, um Lebensmittelinfektionen zu vermeiden.
Zum Weiterlesen und Herunterladen
Für einen schnellen Überblick haben wir die wichtigsten Merkblätter, Gesetze und Verordnungen rund um die Themen Infektionsschutz & Hygiene für Sie zusammengetragen:
- §42 Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote
- §43 Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes
- Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG (deutsch)
- Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG (englisch)
- Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG (französisch)
- Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG (arabisch)
- Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG (chinesisch)
- Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG (griechisch)
- Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG (italienisch)
- Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG (kroatisch)
- Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG (polnisch)
- Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG (rumänisch)
- Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG (russisch)
- Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG (slowakisch)
- Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG (spanisch)
- Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG (tschechisch)
- Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG (türkisch)
- Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG (ungarisch)
- Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 IfSG (vietnamesisch)